Für Eigentümer

Welche Kosten beim Wohnungsverkauf für den Verkäufer anfallen

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07.

August 2020

Die Immobilienpreise steigen, der Markt boomt – Wohnungseigentümer können beim Verkauf ihrer Immobilie derzeit gute Erlöse erzielen. Trotzdem bleiben auch sie dabei nicht von Kosten verschont.

Eine wichtige Rolle spielt die Frage, ob man für den Verkauf einen Immobilienmakler engagiert oder nicht – mit Kosten ist in beiden Fällen zu rechnen. Zwar ist es in vielen Gegenden Deutschlands, vor allem in Großstädten wie Berlin, aktuell noch so, dass die Käufernachfrage so groß ist, dass man den Käufer die gesamte Maklerprovision zahlen lassen kann. Doch am 23. Dezember 2020 tritt ein Gesetz in Kraft, das dazu führt, dass Käufer maximal die Hälfte der Provision zahlen dürfen – die andere Hälfte muss dann der Verkäufer tragen. Derzeit beträgt die Gesamtprovision häufig 6 Prozent des Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer. Diese ist aber nicht festgeschrieben, sondern kann frei verhandelt werden.

Wertgutachten, Schönheitsarbeiten und Energieausweis

Wer auf den Makler verzichtet, kann sich die Provision zwar sparen, muss dann aber auf Dienstleistungen verzichten. Ein Makler kümmert sich nicht nur um die Annoncierung der Wohnung, sondern hilft meist auch dabei, einen angemessenen und marktüblichen Verkaufspreis festzusetzen. Ohne Makler muss man sich selbst darum kümmern, indem man beispielsweise ein Wertgutachten erstellen lässt, das in der Regel einen hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Betrag kostet. Man kann auf ein Gutachten auch verzichten und selbst recherchieren, was ein angemessener Verkaufspreis sein könnte. Dabei besteht natürlich die Gefahr, dass man den Preis zu hoch oder zu niedrig ansetzt und dadurch lange keinen Käufer findet oder die Wohnung unter Wert verkauft.

Um seine Immobilie gewinnbringend zu verkaufen, kann es empfehlenswert sein, sie vorher zu renovieren. Schon kleine Schönheitsarbeiten wie das Streichen der Wände können dabei helfen, aber auch größere Maßnahmen sind vorstellbar. Der Umfang der Arbeiten wie auch der dafür anfallenden Kosten bleibt jedem selbst überlassen.

Wenn man noch keinen Energieausweis für seine Immobilie hat, muss man sich diesen für den Verkauf zwingend anschaffen. Das kostet zwischen 80 und 300 Euro. Ist man Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, trägt die gesamte Eigentümergemeinschaft die Kosten, da der Energieausweis für das gesamte Gebäude gilt.

Notar- und Grundbuchgebühren, Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer

Die bei einer Immobilientransaktion anfallende Grunderwerbsteuer und die Notargebühren – die sogenannten Kaufnebenkosten – zahlt in aller Regel der Käufer. Wenn im Grundbuch noch eine Grundschuld eingetragen ist und diese gelöscht werden soll, muss die Kosten dafür (etwa 0,2 Prozent des Grundschuldbetrags) jedoch der Verkäufer übernehmen. Für die frühzeitige Tilgung des Immobiliendarlehens muss man seiner finanzierenden Bank außerdem in aller Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Darüber hinaus fällt für Wohnungsverkäufer gegebenenfalls Spekulationssteuer auf den mit dem Verkauf erzielten Gewinn an – also auf den Verkaufserlös abzüglich des beim Kauf bezahlten Preises sowie der Kaufnebenkosten und der mit dem Verkauf verbundenen Kosten. Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem individuellen Einkommen und Steuersatz. Die Spekulationssteuer wird nicht fällig, wenn man mindestens zehn Jahre Eigentümer der Wohnung war oder wenn man sie entweder ununterbrochen oder mindestens im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt hat.

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