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Milieuschutzgebiete Berlin: Was Wohnungseigentümer beachten müssen

02.

Oktober 2013

Im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es künftig zwei neue Milieuschutzgebiete: Berlin verfügt damit über rund 20 Wohngebiete, denen die Bezirksverwaltungen besondere Schutzbedürftigkeit bescheinigen. Ziel der Einrichtung von Milieuschutzgebieten, die auf dem §172 des Baugesetzbuches (BauGB) beruht, ist zum einen der Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung. Zum anderen soll die städtebauliche und architektonische Struktur des Viertels erhalten bleiben. Die Gemeinden oder Bezirke entscheiden im Einzelfall, welche Gebiete und Anwohnerstrukturen besonders schutzbedürftig sind und zu Milieuschutzgebieten erklärt werden.

Milieuschutzgebiete: Berlin erschwert Modernisierungsvorhaben

Für Wohnungseigentümer ist wichtig, dass in einem Milieuschutzgebiet insbesondere für Modernisierungen und Sanierungen strenge Vorschriften gelten. Durch das Verbot von sogenannten Luxussanierungen soll verhindert werden, dass die Mieten Niveaus erreichen, die die Anwohner sich nicht mehr leisten können und daraufhin das Gebiet verlassen. Welche Maßnahmen das Verbot umfasst, kann die Gemeinde beziehungsweise der Bezirk ebenfalls festlegen. Dazu zählen in der Regel die Zusammenlegung von zwei kleinen zu einer großen Wohnung oder der Anbau eines zusätzlichen Balkons. Häufig wird es in Milieuschutzgebieten auch nicht genehmigt, ein zweites Badezimmer einzubauen oder eine Fußbodenheizung zu installieren.

Dabei sind Modernisierungen nicht grundsätzlich verboten, müssen jedoch vom Bauamt genehmigt werden. Erlaubt sind alle Maßnahmen, die für die „Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands“ (§172 BauGB) notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise die Reparatur kaputter Wasserleitungen, die Installation einer Zentralheizung oder der Einbau von Isolierglasfenstern anstatt Einfachglasfenstern. Energetische Sanierungen nach der Energieeinsparverordnung fallen in der Regel auch nicht unter das Verbot, sie werden hingegen oftmals umfassend gefördert – stellen sie doch häufig den zeitgemäßen Standard der Wohnung her.

Modernisierung nur mit Genehmigung möglich

Wer kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft hat und sie modernisieren möchte, sollte sich also informieren, ob seine Wohnung in einem Milieuschutzgebiet liegt und er deshalb für die Modernisierung eine Genehmigung braucht. Wer den Erwerb einer Wohnung plant, sollte im Vorfeld prüfen, ob und wo es in der Stadt seiner Wahl Milieuschutzgebiete gibt. Hamburg hat mehrere Milieuschutzgebiete erlassen, unter anderem in Eimsbüttel-Nord und in der südlichen Neustadt. In der Bundeshauptstadt gibt es in folgenden Bezirken Milieuschutzgebiete: Berlin Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow.

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