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Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung [5]

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Korrektur unserer Veröffentlichung vom 4. April 2007, 16:57 Uhr

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der WestLB AG, Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf an der ESTAVIS AG, Uhlandstr. 165, 10719 Berlin, am 30. März 2007, dem Datum der erstmaligen Zulassung der Aktien der ESTAVIS AG zum Handel im geregelten Markt (Teilbereich Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, ca. 8,54 % (660.000 Stimmrechte) beträgt und damit die in § 21 Abs. 1 WpHG aufgeführten Schwellen von 3 % und 5 % überschreitet.

Davon sind

- ca. 8,54 % (660.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der ESTAVIS AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden dabei Stimmrechte zugerechnet:

- JPMorgan Cazenove Limited, 20 Moorgate, London EC2R 6DA, United Kingdom ca. 8,54 % (660.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Des Weiteren teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der WestLB AG, Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf an der ESTAVIS AG, Uhlandstr. 165, 10719 Berlin, am 3. April 2007 0 % (0 Stimmrechte) beträgt und damit die in § 21 Abs. 1 WpHG aufgeführten Schwellen von 3 % und 5 % unterschritten hat. Der WestLB AG werden keine Stimmrechte mehr zugerechnet.

Die Aktien wurden im Rahmen der Abwicklung des Börsengangs der ESTAVIS AG für einen befristeten Zeitraum übernommen.

DGAP 04.04.2007

Sprache: Deutsch

Emittent: ESTAVIS AG Uhlandstr. 165 10719 Berlin

Deutschland

www: investors.accentro.de

Ende der Mitteilung - DGAP News-Service

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