Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von der zuständigen Baubehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Wohnung oder ein Teil einer Wohnung eine in sich abgeschlossene Wohneinheit darstellt. Die Bescheinigung enthält Angaben zum räumlichen Umfang der abgeschlossenen Einheit sowie zur Lage im Gebäude. Dadurch wird auch sichergestellt, dass eine Wohnung ohne Zustimmung anderer Eigentümer umgebaut oder zusammengelegt werden kann. Sie ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und ist erforderlich für die Eintragung der Wohneinheiten im Grundbuch.
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