Beim Erbbaurecht wird einem Erbbauberechtigten das Recht eingeräumt, ein Grundstück für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt jedoch Eigentümer des Bodens und kann ihn nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags wieder selbst nutzen oder anderweitig veräußern. Das Erbbaurecht wird meist für einen Zeitraum von 99 Jahren vereinbart und kann vererbt oder verkauft werden. Das Erbbaurecht ist eine Alternative zum Grundstückskauf und kann eine günstige Möglichkeit sein, um an ein Baugrundstück zu gelangen.
Kontakt
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen persönlich sprechen
Sie interessieren sich für eine Immobilie, möchten mehr über unsere aktuellen Projekte erfahren oder denken über den Verkauf Ihrer Wohnung nach? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und melden uns persönlich bei Ihnen.