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Instandhaltungsrücklage

Eine Instandhaltungsrücklage ist ein von Eigentümern einer Wohnungseigentümergemein-schaft (WEG) oder eines Wohnhauses gebildeter finanzieller Rückhalt für notwendige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, regelmäßig Beiträge in die Rücklage einzuzahlen, um bei Bedarf schnell handlungsfähig zu sein. Die geschieht meist in Form von monatlich zu zahlendem Hausgeld, welches von einem von der WEG bestellten Verwalter verwahrt wird. Eine ausreichende Instandhaltungsrücklage ist auch ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung und dem Kauf einer Immobilie.

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