Eine Teilungserklärung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum (die Immobilie) in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Als Beispiel: Um die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen zu können, ist es erforderlich, dass die Immobilie zuerst aufgeteilt wird. Die Teilungserklärung legt die Größe, die Lage und die Ausstattung der einzelnen Wohnungen sowie der Gemeinschaftsflächen fest. Die Teilungs-erklärung enthält u. a. die Gemeinschaftsordnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft, die für jeden Wohnungseigentümer bindend ist und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer sowie die Organisation der Eigentümergemeinschaft regelt.
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