Aktuelles

Die Immobiliennews im Januar 2025

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31.

Januar 2025

Degressive Abschreibung für Wohngebäude

Zum 1. Januar 2025 trat mit dem Wachstumschancengesetz die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung (AfA) für neu errichtete Wohngebäude in Kraft. Damit können Bauherren und Investoren in den ersten Jahren nach Fertigstellung höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend machen. Konkret bedeutet dies, dass im ersten Jahr fünf Prozent der gesamten Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden können. In den Folgejahren reduziert sich der Abschreibungsbetrag jedoch nicht linear, sondern bezieht sich stets auf den verbleibenden Restwert des Gebäudes. Was zur Folge hat, dass die Abschreibungen anfangs besonders hoch ausfallen und mit der Zeit sukzessive abnehmen. Das Hauptziel dieser neuen Abschreibungsregelung ist es, den Wohnungsbau finanziell attraktiver und wirtschaftlich rentabler zu gestalten. Besonders energieeffiziente Neubauten sollen von dieser Richtlinie profitieren, da hier oft hohe Anfangsinvestitionen erforderlich sind. Die degressive AfA sorgt dafür, dass Investoren einen Teil ihrer Kosten schneller steuerlich geltend machen können, wodurch Kapital rascher wieder verfügbar wird und in neue Bauprojekte fließen kann.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa.html

Neue Wohngemeinnützigkeit gestartet

Ebenfalls seit Jahresbeginn gilt die neue Wohngemeinnützigkeit, ein Modell zur Förderung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum. Es knüpft an das bis 1990 bestehende System an und soll durch steuerliche Vergünstigungen Anreize für Vermieter schaffen, Wohnungen unterhalb der Marktmiete anzubieten. Dadurch sollen sozialverträgliche Mieten langfristig gesichert und Neuinvestitionen in den gemeinnützigen Wohnungsbau ermöglicht werden. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen das Fünf- bzw. Sechsfache der Sozialhilfe nach SGB XII nicht übersteigt. Nach aktuellen Berechnungen fallen rund 60 Prozent der deutschen Haushalte unter diese Einkommensgrenze. Damit könnte eine breite Bevölkerungsgruppe von den neuen Vergünstigungen profitieren. Neben der steuerlichen Entlastung der Vermieter sieht das Gesetz weitere Maßnahmen vor: Wohngemeinnützige Unternehmen sollen gezielt bei Investitionen unterstützt werden – zum Beispiel durch steuerliche Vergünstigungen und rechtliche Rahmenbedingungen, die die Bildung von Rücklagen für Sanierungen und Neubauten erleichtern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den langfristigen Erhalt und Ausbau von leistbarem Wohnraum zu sichern. Mit der Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit reagiert der Gesetzgeber auf die anhaltende Wohnraumknappheit in vielen Regionen und schafft neue Anreize für den Bau und die Bereitstellung von sozial gebundenem Wohnraum.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/10/NWG.html?

Gebäudetyp E soll Baukosten senken

Auch für das „Effizienzgebäude“ (Gebäudetyp E) mit reduzierten Anforderungen an Schallschutz, Wärmedämmung und Belüftung ist am Jahresanfang der Startschuss gefallen. Da die neue Gebäudeklasse Bauherren erlaubt, von bestimmten technischen Standards abzuweichen, soll sie dazu beitragen, den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Baukosten zu senken. Gleichzeitig bleiben grundlegende Sicherheits- und Umweltanforderungen bestehen, so dass die Gebäude weiterhin den notwendigen baurechtlichen Anforderungen entsprechen. In der Vergangenheit orientierten sich Bauvorhaben stark an den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (aRdT), auch wenn diese oft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgingen. Die strikte Anwendung dieser Normen hat dazu beigetragen, dass die Baukosten kontinuierlich gestiegen sind. Durch den bewussten Verzicht auf kostenintensive Standards, die vor allem dem Komfort dienen, soll künftig mehr Spielraum für wirtschaftlichere Bauweisen und innovative Ansätze geschaffen werden. Unterstützt wird das Konzept von einer breiten Allianz aus Bund, Ländern und Fachverbänden. Um eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Leitlinien und Prozessempfehlungen erarbeitet. Diese sollen Bauherren, Planern und Unternehmen als Orientierung dienen und dazu beitragen, wirtschaftlichen Wohnungsbau mit den notwendigen technischen Standards in Einklang zu bringen.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/07/gebaeudetyp-e.html

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