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Der Immobilienkauf und der Gang zum Notar

Der Gang zum Notar ist in Deutschland Vorschrift beim Immobilienkauf. Erst wenn der Vertrag notariell beglaubigt ist, ist der Verkauf einer Immobilie, etwa einer Eigentumswohnung, rechtskräftig. Vor allem Erstkäufer sollten sich im Vorfeld ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Daher erklären wir Ihnen in diesem Blog-Beitrag, was Sie beim Gang zum Notar beachten müssen.

Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf

Die Aufgabe eines Notars bei einer Immobilientransaktion ist es, den gesamten Ablauf im Auge zu behalten und Sie als Käufer durch den oft komplexen Verkaufsprozess zu lotsen. Unter anderem muss er prüfen, ob alle Bedingungen für den Verkauf gegeben sind – es dürfen etwa keine Grundschulden mehr im Grundbuch stehen. Der Notar formuliert zudem den Kaufvertrag aus. Beim Beurkundungstermin muss er des Weiteren beide Vertragsparteien darüber aufklären, welche Rechte sie mit ihrer Unterschrift erhalten, aber auch welche Pflichten sie eingehen. Der Notar muss zudem auf mögliche Risiken des Vertragsabschlusses hinweisen. Bei allem, was er tut, ist er zur Neutralität verpflichtet.

Weitere wichtige Schritte im Verkaufsprozess einer Immobilie, die in den Aufgabenbereich eines Notars fallen, sind die Eigentumsänderung im Grundbuch und die Eintragung der neuen Grundschuld des Käufers. Der Ablauf des Verkaufs und die Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Verkäufer werden im Notarvertrag niedergeschrieben und festgehalten. Da er den Verkauf am Ende beglaubigen muss, haftet der Notar auch dafür, dass bei der gesamten Abwicklung des Immobilienverkaufs alles seine Richtigkeit hat. Dazu gehört es auch, alle wichtigen Unterlagen zu besorgen und die dafür notwendigen Formalitäten zu erledigen.

Vorsicht: Diese Aufgaben und Pflichten gelten für Notare in Deutschland. In anderen Ländern, auch im EU-Ausland, sieht das teilweise sehr unterschiedlich aus.

Diese Unterlagen werden benötigt

Sobald Sie und der Verkäufer sich einig sind, vereinbaren Sie einen gemeinsamen Notartermin. In Deutschland wählen üblicherweise Sie als Käufer den Notar aus – Sie müssen ihn auch bezahlen. Zu den wichtigsten Unterlagen, die Sie zum Notartermin mitbringen müssen, gehört allen voran ein amtlicher Identitätsnachweis. Das kann Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass sein. Entscheidend ist, dass Sie auf dem Lichtbild eindeutig zu erkennen sind. Ebenfalls wichtig: Ihre persönliche Steuer-ID (besteht aus 11 Ziffern) – nicht zu verwechseln mit der Steuernummer (besteht aus 13 Ziffern). Die Steuer-ID kann allerdings auch nachgereicht werden.

Wenn Sie eine Baufinanzierung für den Kauf aufgenommen haben, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen dafür ebenfalls bereithalten. Denn der Kredit wird erst ausgezahlt, sobald die neue Grundschuld beim Notar beurkundet wurde. Dafür benötigt der Notar das Grundschuldformular der Bank, bei der Sie den Kredit aufgenommen haben. Im Idealfall legen Sie das Papier dem Notar schon zwei Tage vor dem Termin vor – es kann aber auch nachträglich beurkundet werden. Alternativ können Sie Ihre Bank auch bitten, das Formular direkt an den Notar zu schicken.

Diese Kosten kommen auf Käufer zu

Die Kosten für den Notar beim Haus- oder Wohnungskauf übernehmen in der Regel Sie als Käufer. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Üblicherweise können Sie mit Gebühren von ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Ein Preisvergleich bei Notaren ist unnötig: Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Sollten Sie nicht persönlich zum Notartermin erscheinen können, können Sie einen Vertreter schicken. Damit der Vertrag direkt gültig ist, müssen Sie Ihren Vertreter jedoch mit einer notariellen Vollmacht ausstatten. Dafür fallen zusätzliche Kosten an. Sollten Sie einen Vertreter ohne Vollmacht schicken, muss der Vertrag nachgenehmigt werden – auch dann wird eine Gebühr fällig. Generell gilt: Je weniger Termine Sie beim Notar vereinbaren müssen, desto mehr Zeit und Geld sparen Sie. Übrigens: Die Aufwendungen für den Notar, die Grunderwerbsteuer und den Grundbucheintrag können Käufer von der Steuer absetzen.

So läuft der Notartermin ab

Der Beurkundungstermin beim Notar folgt meistens einem klaren Ablauf: Nachdem Sie und der Verkäufer Ihren Identitätsnachweis vorgelegt haben, liest der Notar den Vertragstext laut vor. Er erläutert die Klauseln, beantwortet noch eventuelle offene Fragen und schafft verbliebene Unklarheiten aus der Welt. Sie können auch an dieser Stelle noch letzte Änderungswünsche am Vertrag äußern. Sind alle Fragen geklärt, unterzeichnen Sie, der Verkäufer und der Notar letztendlich den Kaufvertrag. Sind alle Unterschriften geleistet, ist der Vertrag damit rechtlich bindend. Vorsicht: Einen Notartermin sollten Sie nicht leichtfertig absagen. Hat der Notar den Vertragsentwurf bereits fertiggestellt, wird er die Kosten im Falle einer Absage demjenigen in Rechnung stellen, der ihn mit dem Entwurf beauftragt hat – in der Regel also Ihnen, dem potenziellen Käufer der Immobilie.

Wenn Sie Fragen zum Immobilienkauf haben und als Eigentümer die vielen Vorteile einer eigenen Immobilie genießen wollen, kommen Sie jederzeit gern auf uns zu – als zuverlässiger und erfahrener Partner stehen wir bei ACCENTRO Ihnen im gesamten Kaufprozess zur Seite und finden die Immobilie, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Quellen:

www.notar.de

www.drklein.de

www.test.de

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