Das öffentliche Baurecht beinhaltet die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die bei der Planung, Errichtung und Nutzung von Gebäuden zu beachten sind. Das öffentliche Baurecht befasst sich unter anderem Fragen zu den baurechtlichen Genehmigungen, zum Abstands-flächenrecht, zum Immissionsschutzrecht und zum Denkmalschutzrecht. Die Einhaltung des öffentlichen Baurechts ist für Eigentümer und Bauherren verpflichtend und kann bei Verstößen zu Bußgeldern oder sogar zum Abriss von Gebäuden (Schwarzbauten) führen.

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