Ein Überbau bezeichnet einen Teil eines Gebäudes, der über die Grundstücksgrenze hinausragt und somit auf dem Nachbargrundstück steht. Ein Überbau kann beispielsweise entstehen, wenn ein Balkon oder eine Dachterrasse auf das Nachbargrundstück hineinragt. Ein Überbau kann rechtliche Konsequenzen haben und kann dazu führen, dass der betroffene Eigentümer gezwungen wird, den Überbau zu entfernen oder eine Entschädigung an den Nachbarn zu zahlen. Überbauten können aber auch in Form von Nachbarschaftsverein-barungen genehmigt werden. In diesem Fall wird von dem Eigentümer, der den Überbau verursacht, eine sog. Überbaurente an den Nachbar gezahlt. Überbaurechte können zudem als Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs gesichert werden.

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