Als die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Baukindergeld ankündigte und es zum September 2018 schließlich einführte, gab es viele Diskussionen um die Förderungsmaßnahme, die mit der 2006 eingestellten Eigenheimzulage vergleichbar ist. Das Baukindergeld sieht vor, dass Familien, die eine Wohnung oder ein Haus zum Selbstbezug kaufen oder bauen, zehn Jahre lang mit einer Eigenkapitalspritze von 1.200 Euro je Kind und Jahr unterstützt werden. Die Kritik daran war bislang groß, denn befürchtet wurde, dass das Baukindergeld vor allem jenen zugutekommen wird, die sich ein Eigenheim auch ohne die Fördermaßnahme leisten könnten und würden. Den neuesten Zahlen des Bundesbauministeriums zufolge, die Mitte August veröffentlicht wurden, treffen diese Befürchtungen in der Praxis jedoch nicht zu (Quelle: www.wiwo.de).
Mehr als 112.000 Familien haben das Baukindergeld demnach bisher beantragt, etwa 43.000 Haushalte haben bereits die erste Auszahlung oder zumindest eine Auszahlungsbestätigung erhalten. Rund 60 Prozent dieser Familien verfügen über ein Haushaltseinkommen vor Steuern von nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr, etwa 40 Prozent haben sogar nur ein Einkommen von maximal 30.000 Euro pro Jahr. Damit geht das Baukindergeld bisher tatsächlich mehrheitlich an Familien mit eher geringem Einkommen und nicht vor allem an Spitzenverdiener (Quelle: www.tagesschau.de).
Zudem geht das Baukindergeld bisher vor allem an junge Familien mit kleinen Kindern. Zwei Drittel der Haushalte haben der Auswertung zufolge Kinder im Vorschulalter und ein Drittel haben Kinder, die jünger sind als zwei Jahre. Damit kommt das Baukindergeld vor allem Haushaltsgruppen zugute, die einerseits in den vergangenen Jahren immer seltener Wohneigentum gebildet haben, und andererseits in einem für die Eigentumsbildung wichtigen Alter sind, da noch genügend Zeit bis zum Renteneintritt bleibt, um das Immobiliendarlehen zu tilgen (Quelle: www.accentro.de).
Dennoch bleibt der Erwerb von Wohneigentum insbesondere für jüngere Haushalte weiter schwierig. Die Große Koalition hat daher nun angekündigt, die Maklerprovision zu regulieren, sodass Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern künftig maximal die Hälfte der Maklercourtage zahlen müssten. Dadurch sollen die Kaufnebenkosten gesenkt werden, die einen großen Teil des benötigten Eigenkapitals ausmachen und deshalb eine der zentralen Hürden bei der Eigentumsbildung darstellen. Zu einer möglichen Reform der Grunderwerbsteuer, die ebenfalls einen essenziellen Teil der Kaufnebenkosten darstellt, hat sich die Große Koalition aber nach wie vor nicht geäußert.