Bei einem Bieterverfahren handelt es sich um eine Methode zum Immobilienverkauf, mit der sich zudem der Marktpreis ermitteln lässt und durch die sich unter Umständen mehr potenzielle Käufer finden lassen. Bei einem konventionellen Hausverkauf gibt der Verkäufer den Interessenten den Preis vor, zu dem die Immobilie erworben werden kann. Mithilfe eines Wertgutachtens wird der Preis der Immobilie oder des Grundstücks bestimmt und zu diesem Preis dann angeboten.
Beim Bieterverfahren dagegen gibt es keinen festgelegten Kaufpreis. Jeder Kaufinteressent hat die Möglichkeit, einen Preis für das Objekt vorzuschlagen. Das Bieterverfahren kann über einen Makler abgewickelt werden, muss aber nicht. Ein Makler nimmt dem Verkäufer einiges an Arbeit ab, darunter etwa das Sammeln und Verwalten der Gebote.
Soll eine Immobilie per Bieterverfahren verkauft werden, muss der Verkäufer die Abläufe kennen. Zunächst: Aus der Annonce muss für Interessenten sofort ersichtlich sein, dass es sich um eine Immobilie mit Bieterverfahren handelt. Insbesondere dann, wenn man einen Mindestpreis angibt, muss klar sein, dass es sich dabei lediglich um die Untergrenze handelt. Gerade bei hochpreisigen Objekten oder wenn eine starke Nachfrage besteht, kann mithilfe eines Mindestpreises das Verfahren verkürzt werden. Zu niedrige Angebote können dann direkt ausgeschlossen werden.
Außerdem können Verkäufer eine Frist setzen, bis zu welchem Datum alle Angebote spätestens eingegangen sein müssen. Dadurch sind Interessenten dazu angehalten, schnell zu handeln. Üblich sind zwei bis vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Immobilienanzeige. Wenn der Verkäufer sich individuelle Hausbesichtigungen ersparen will, kann er einen Sammeltermin festlegen, zu dem alle Kaufinteressenten kommen können. Jeder Interessent hat dann die Möglichkeit, die Immobilie genau in Augenschein zu nehmen und sein individuelles Gebot abzugeben. Es gibt auch die Möglichkeit, ein dynamisches Bieterverfahren durchzuführen. Bei einem solchen Verfahren darf jeder Interessent sein Angebot nach oben (oder auch nach unten) korrigieren, solange die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Bieterverfahren können heutzutage selbstverständlich auch online ablaufen. Dabei bieten die Kaufinteressenten in einem festlegten Zeitfenster über eine Internetplattform mit. Sie loggen sich mit den erhaltenen Zugangsdaten in den geschützten Plattformbereich ein und können innerhalb der Frist jederzeit auf die Gebote der Mitbietenden reagieren. Da die Kaufinteressenten das jeweilige Höchstgebot sehen und die Änderungen mitverfolgen, erweist sich ein Online-Bieterverfahren als sehr transparent. Das Zeitfenster zur Gebotsabgabe ist in der Regel sehr kurz und nur wenige Stunden geöffnet. Per Online-Bieterverfahren lässt sich meistens innerhalb kurzer Zeit ein hoher Verkaufspreis erzielen.
Das Bieterverfahren ist eine gute Wahl, wenn man den höchstmöglichen Preis beim Verkauf einer Immobilie erzielen möchte. Es lohnt sich auch gerade dann, wenn keine Wertermittlung der Immobilie auf anderem Wege möglich ist. Durch die Gebote der Interessenten erhalten Verkäufer handfeste Nachweise, was potenziellen Käufern die Immobilie wert ist. Bei attraktiven Immobilien erspart sich der Verkäufer langwierige Verhandlungen um den Preis mit dem Käufer: Wenn ein Interessent abspringt, gibt es in der Regel noch weitere.
Da sich eine Immobilie mithilfe des Bieterverfahrens viel schneller vermarkten lässt als beim konventionellen Verkauf, bietet sich diese Methode auch dann an, wenn der Verkäufer unter Zeitdruck steht und er die Immobilie so schnell wie möglich veräußern will. Bei einem Bieterverfahren kann beim Interessenten der Eindruck entstehen, ein Schnäppchen zu machen. Die Kaufbereitschaft ist somit möglicherweise höher, als wenn die Immobilie mit einem Festpreis angeboten werden würde.
Ein abgegebenes Gebot bedeutet nicht automatisch, dass der Interessent die Immobilie auch tatsächlich zu diesem Preis kauft. Eine Sicherheit gibt es erst, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. Ein möglicher Käufer kann auch dann noch den Preis aushandeln, obwohl er bereits ein Gebot abgegeben hat. Er kann auch jederzeit vom Kauf zurücktreten.
Durch den fehlenden Preis und eventuell fehlende Kenntnis des Markts können potenzielle Käufer überfordert sein. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Verkaufsprozess, bei dem man sich für jeden Kaufinteressenten Zeit nimmt, ist das Bieterverfahren sehr unpersönlich. Auch der Aufwand ist nicht zu unterschätzen: Die Durchführung eines Bieterverfahrens ist aufwendig, da verschiedene Besichtigungstermine oder ein Sammeltermin organisiert werden müssen. Zudem müssen die Gebote gesammelt werden, gegebenenfalls auch mit Zweit- oder Drittgeboten.
Der große Unterschied zwischen einer Immobilienversteigerung und dem Bieterverfahren liegt in der Verbindlichkeit des abgegebenen Gebots. Beim Bieterverfahren ist man als Eigentümer der Immobilie nicht zum Verkauf gezwungen. Verkäufer sollten sich im Klaren darüber sein, dass die Immobilie auch nicht zwingend an den Meistbietenden verkauft wird. Der Verkäufer kann sich den Käufer aussuchen, der ihm am besten gefällt. Allerdings ist auch das Gebot des Interessenten nicht bindend und kann jederzeit zurückgezogen oder nachverhandelt werden. Verbindlich ist die Transaktion erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
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