Dass sich der Wohnungsmarkt bislang eher unbeeindruckt von der Coronakrise zeigt, ist mittlerweile schon fast keine Neuigkeit mehr. Die Immobilienpreise kennen nur eine Richtung, der Wohnungskauf lohnt sich. Kurz gesagt, „es läuft“ am Immobilienmarkt – und das dürfte auch noch eine ganze Weile so bleiben. Denn abgesehen von mangelnden Anlagealternativen wegen des Niedrigzinsumfelds bleibt der Nachfrageüberhang wohl auf absehbare Zeit weiter hoch, es wird in Deutschland weiterhin einfach zu wenig gebaut. Das spiegelt sich nur allzu deutlich in den bisher verfehlten Zielen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung. Das ursprünglich gesteckte Ziel, bis 2021 eineinhalb Millionen Neubauwohnungen zu schaffen, wird die Bundesregierung voraussichtlich um mehr als 300.000 Wohnungen verpassen. Vor diesem Hintergrund haben sich 34 Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienbranche, darunter auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie der Immobilienverband Deutschland (IVD), zu einer „Wohnraumoffensive 2.0“ zusammengeschlossen. Sie fordern die Politik auf, im zweiten Coronajahr und Superwahljahr 2021 bereits frühzeitig Signale zur Behebung der Wohnungsnot zu setzen. Die nach eigenen Angaben bundesweit größte Allianz für Bauen und Wohnen hat dazu einen Acht-Punkte-Forderungskatalog an die Politik in Bund und Ländern vorgelegt. (Quelle: www.haufe.de)
Diesem zufolge müsse nun zum einen Wohneigentum gefördert werden, und zwar indem der Erwerbsprozess erleichtert wird. Dieser wird oftmals nicht nur durch die schwierige Eigenkapitalbildung, sondern auch durch die zusätzlich anfallenden Kaufnebenkosten wie Maklergebühren, Grunderwerbsteuer und Kosten für den Grundbucheintrag erschwert. Gefordert wird, dass die im aktuellen Koalitionsvertrag verankerten Bürgschaftsprogramme umgesetzt werden. Außerdem seien Maßnahmen zur zielgerichteten Senkung der Erwerbsnebenkosten zu prüfen und das Ende März auslaufende Baukindergeld zu verlängern.
Zum anderen werden Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsneubau gefordert. Ein Ansatzpunkt ist die zeitnahe Umsetzung der Maßgaben für bezahlbares Bauland, wie sie im Baulandmobilisierungsgesetz bereits festgehalten wurden. In diesem Zusammenhang fordert die Initiative, die Bemühungen bei der Baustoffherstellung für eine verbesserte Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft wie auch die Ziele einer möglichst CO2-neutralen Baustoffproduktion bis 2050 zu unterstützen. Konkret seien weitere Fördermaßnahmen der Bundesregierung bei Forschung und Entwicklung sowie bei der Bewertung von Baustoffen und Bauweisen zu erlassen. Darüber hinaus sei von der Verankerung von Baustoffpräferenzen im Baurecht abzusehen, stattdessen müsse Technologieoffenheit angestrebt werden.
Zudem brauche es neue Strategien, um klimaeffiziente Baumaßnahmen nicht nur bei Neubauten, sondern auch im Bestand angemessen umsetzen zu können und zu fördern. Hierfür seien Änderungen im Baurecht notwendig, etwa im Hinblick auf die Bebauungsdichte, Abstandsflächen, Brand- und Schallschutz.
Darüber hinaus sei – nachdem die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen von selbst genutztem Wohneigentum bereits in Kraft getreten ist – auch die energetische Modernisierung vermieteter Wohngebäude stärker zu fördern, beispielsweise über Steuererleichterungen oder Zuschussregelungen. Förderoptionen für eine Kombination von energetischen und altersgerechten Sanierungen müssten optimiert werden. Nicht zuletzt würden marktreife Konzepte zur „Klima-Seriensanierung“ benötigt. In diesem Sinne fordert die Initiative die Bundesregierung auf, einen adäquaten Betrag aus dem Aufbaufonds der Europäischen Union, der mit 750 Milliarden Euro ausgestattet ist, für den Gebäudesektor reservieren.