Das umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen, das Bundesinnenminister Horst Seehofer vor einer Weile vorgeschlagen hat, wird nun offenbar doch nicht zum Gesetz. Zwar wird das Vorhaben noch innerhalb der Bundesregierung diskutiert, doch aus dem Gesetzentwurf zur Baulandmobilisierung, der anfangs auch das Umwandlungsverbot enthielt, ist die umstrittene Maßnahme erst einmal gestrichen worden. Ursprünglich war vorgesehen, die Bedingungen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen so zu erschweren, dass dies in der Praxis einem Verbot gleichgekommen wäre (Quelle: www.faz.net).
Von einer Umwandlung spricht man, wenn ein Mietshaus aufgeteilt wird und die einzelnen Wohnungen im Haus so zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Auf diese Weise ist es möglich, dass entweder die Mieter der jeweiligen Wohnungen oder private Kapitalanleger die Eigentumswohnungen kaufen und somit Wohneigentum erwerben können.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen trägt vor allem in den Großstädten wesentlich dazu bei, dass potenzielle Wohneigentümer überhaupt ein passendes Angebot finden können. Denn bereits bestehende Eigentumswohnungen werden selten verkauft, und neu gebaute Eigentumswohnungen sind vergleichsweise teuer. Durch ein Umwandlungsverbot wäre die Zahl der auf dem Markt verfügbaren Eigentumswohnungen deutlich zurückgegangen – was die Wohneigentumsbildung noch einmal erschwert hätte. Hinzu kommt, dass Mieter oft daran interessiert sind, die Wohnung zu kaufen, in der sie leben. Ein Umwandlungsverbot würde dies verhindern.
Das sind wohl auch die Hauptgründe, warum das Umwandlungsverbot nun aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag und ein Gegner der umstrittenen Maßnahme, argumentiert im Tagesspiegel, dass ein Umwandlungsverbot das Entstehen von Eigentumswohnungen verhindert, wodurch die Preise steigen und es Mietern weiter erschwert wird, den Sprung ins Eigenheim zu schaffen (Quelle: www.tagesspiegel.de).
Luczak betont darüber hinaus, dass ein Umwandlungsverbot nicht zum Mieterschutz beitragen, sondern eher das Gegenteil bewirken würde. Tatsächlich ist der Mieterschutz im Falle eine Umwandlung sehr hoch. Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, hat der Mieter der Wohnung einen besonderen Kündigungsschutz. Ihm darf mindestens drei Jahre nicht gekündigt werden, auch nicht wegen Eigenbedarfs. In einigen Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin beträgt dieser spezielle Kündigungsschutz sogar zehn Jahre.
Darüber hinaus verfügen Mieter bei einer Umwandlung über ein Vorkaufsrecht für die Wohnung. Häufig bekommen die Mieter sogar günstigere Konditionen angeboten. Luczak schlägt vor, Mieter staatlich dabei zu unterstützen, Wohneigentum zu bilden.