Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von der zuständigen Baubehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Wohnung oder ein Teil einer Wohnung eine in sich abgeschlossene Wohneinheit darstellt. Die Bescheinigung enthält Angaben zum räumlichen Umfang der abgeschlossenen Einheit sowie zur Lage im Gebäude. Dadurch wird auch sichergestellt, dass eine Wohnung ohne Zustimmung anderer Eigentümer umgebaut oder zusammengelegt werden kann. Sie ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und ist erforderlich für die Eintragung der Wohneinheiten im Grundbuch.

Lesen Sie mehr

Abstandsfläche

Abstandsflächen sind eine wichtige Regelung im Baurecht. Was genau hinter dem Begriff Abstandsfläche steckt, erfahren Sie hier.
Weiterlesen

Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist ein wichtiger Grundsatz bei der Bewertung und Vermarktung von Immobilien. Erfahren Sie hier, was genau es mit dem Begriff auf sich hat.
Weiterlesen

Ihr Kontakt zu ACCENTRO

Anschrift

ACCENTRO Berlin

Kantstraße 44/45

10625 Berlin