Beim Erbbaurecht wird einem Erbbauberechtigten das Recht eingeräumt, ein Grundstück für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt jedoch Eigentümer des Bodens und kann ihn nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags wieder selbst nutzen oder anderweitig veräußern. Das Erbbaurecht wird meist für einen Zeitraum von 99 Jahren vereinbart und kann vererbt oder verkauft werden. Das Erbbaurecht ist eine Alternative zum Grundstückskauf und kann eine günstige Möglichkeit sein, um an ein Baugrundstück zu gelangen.