Eine Baugenehmigung (auch Bauerlaubnis oder Baubewilligung) ist im öffentlichen Baurecht die Genehmigung, bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen und wird von der Baubehörde erteilt. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Bau begonnen werden. Die Beantragung einer Baugenehmigung ist für Bauherren verpflichtend und kann je nach Umfang des Bauvorhabens mit einem umfangreichen Genehmigungsverfahren verbunden sein.