Im Immobilienbereich bezieht sich der Begriff "Courtage" auf die Provision oder Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Diese Dienstleistungen bestehen in der Regel darin, einen geeigneten Käufer oder Mieter für eine Immobilie zu finden und den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags zu vermitteln. Die Maklerprovision stellt eine Entlohnung für die erbrachten Leistungen des Maklers dar, zu denen unter anderem die Besichtigung des Objekts, die Erstellung von Exposés und die Durchführung von Verhandlungen gehören. Die Courtage bei Immobilienkäufen ist gesetzlich nicht festgelegt und wird üblicherweise als prozentualer Anteil am Kaufpreis der Immobilie berechnet. In der Regel liegt sie im deutschen Bundesdurchschnitt zwischen drei und sechs Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Courtage erfolgt üblicherweise durch den Käufer oder Vermieter der Immobilie und wird mit dem Abschluss des vermittelten Vertrages fällig. Bei der Anmietung einer Wohnung kann die Courtage bis zu zwei Nettokaltmieten betragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass in vielen Bundesländern die Courtage bei Vermietungen mittlerweile vom Vermieter getragen werden muss und nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden darf. Der Vermieter, der als Auftraggeber fungiert, ist somit verpflichtet, die Courtagekosten bei Abschluss des Mietvertrags zu tragen. In anderen Ländern wie den USA oder Großbritannien wird die Courtage in der Regel ausschließlich vom Verkäufer getragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Courtage nur dann fällig wird, wenn der Makler tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung durchführt. Das bedeutet, dass der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie tatsächlich abgeschlossen sein muss, damit der Makler Anspruch auf die Courtage hat.

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