Eine Mieterhöhung ist eine Erhöhung der vereinbarten Miete durch den Vermieter. In der Regel muss der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich ankündigen und begründen. Die Begründung kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie beispielsweise Instandhaltungsmaßnahmen, gestiegene Betriebskosten oder eine Anpassung an den örtlichen Mietspiegel. Mieter haben in der Regel ein Widerspruchsrecht gegen eine Mieterhöhung und können innerhalb einer bestimmten Frist dagegen vorgehen. Eine Mieterhöhung darf nur unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Grenzen durchgeführt werden, um den Mieterschutz zu gewährleisten. Möglich sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558), wegen Modernisierungsmaßnahmen (§ 559) sowie wenn eine Staffel- oder Indexmiete im Mietvertrag vereinbart wurde (§ 557). Eine überhöhte Mieterhöhung kann vom Mieter angefochten und im Zweifel gerichtlich geklärt werden.