Die Frage, ob die Rente sicher ist, beschäftigt Deutschland schon lange. Norbert Blüm, ehemaliger Bundesarbeitsminister, versicherte das gleich zweimal, zuerst im Wahlkampf 1986 und erneut 1997 in einer Bundestagsdebatte. Heute allerdings sind die Deutschen von der Sicherheit der Renten offenbar nicht mehr überzeugt, denn einer Umfrage im Auftrag der Deutschen Bank zufolge herrscht nur noch wenig Vertrauen in die gesetzliche Rente. Mehr als die Hälfte der Befragten zwischen 20 und 65 Jahren hat demnach Angst vor Altersarmut, 54 Prozent erwarten sogar, dass das Rentensystem zusammenbrechen wird. Dass die gesetzliche Rente ausreicht, um im Alter abgesichert zu sein, glauben dagegen nur 17 Prozent. (Quelle: www.db.com)
Die Umfrageergebnisse verdeutlichen die Bedeutung der zusätzlichen, privaten Altersvorsorge. Auch die meisten der Umfrageteilnehmer sehen das so, 71 Prozent sind überzeugt, dass die private Altersvorsorge notwendig ist. Bei der Art der privaten Altersvorsorge ist der überwiegenden Mehrheit vor allem die Sicherheit wichtig – und als sicheres Anlageprodukt gelten den Befragten insbesondere Immobilien. Wohneigentum hat also für die meisten Menschen nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert, wenn es um finanzielle Sicherheit im Alter geht.
Trotzdem kommt die Eigentumsbildung in Deutschland weiter nicht in Schwung. Zwar hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Erwerb oder Bau von Wohneigentum zu unterstützen, doch vom Baukindergeld abgesehen besteht die Wohnungspolitik in dieser Legislaturperiode vor allem aus mietrechtlichen Regulierungseingriffen, was dem Eigentumserwerb grundsätzlich alles andere als förderlich ist. Vor Kurzem immerhin wurde angekündigt, dass ab 2021 die Wohnungsbauprämie erhöht wird. (Quelle: www.sueddeutsche.de)
Dieses Fördermittel existiert schon seit 1952, doch weil die Verdienstgrenzen so niedrig liegen, hat aktuell kaum jemand Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Berechnungen der LBS zufolge liegt schon das Gehalt einer alleinstehenden Krankenschwester im zweiten Berufsjahr über der Einkommensgrenze, sodass sie nicht berechtigt ist, das Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Ab 2021 wird die Verdienstgrenze deutlich angehoben auf 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden beziehungsweise 70.000 Euro bei Paaren. Es ist die erste Erhöhung seit mehr als 20 Jahren.
Darüber hinaus werden der maximal förderfähige Sparbetrag sowie der Fördersatz nach oben angepasst. Statt aktuell 45 Euro für Alleinstehende und 90 Euro für Verheiratete liegt der maximale jährliche Zuschuss, den der Staat beim Bausparen gewährt, ab 2021 bei 70 beziehungsweise 140 Euro. Die Erhöhungen sollen auch für bestehende Bausparverträge gelten, heißt es in der Süddeutschen Zeitung.
Als signifikantes Signal der Politik an die Menschen, dass Wohneigentum ernsthaft gefördert werden soll, ist die Erhöhung der Wohnungsbauprämie jedoch eher nicht zu sehen – es handelt sich vielmehr um eine längst überfällige Anpassung mit dem Charakter eines Inflationsausgleichs. Die nächste erwartete Änderung für Wohnungskäufer ist die Neuregelung der Maklerprovision, die von der Bundesregierung bereits beschlossen wurde, jedoch noch im parlamentarischen Verfahren bestätigt werden muss. Künftig sollen Wohnungskäufer maximal die Hälfte der Maklerprovision zahlen. (Quelle: www.haufe.de)