Während die Große Koalition im Bund noch diskutiert, wie sie die Eigentumsbildung privater Haushalte neben dem Baukindergeld weiter unterstützen könnte, wird auf Landesebene teilweise bereits Nägel mit Köpfen gemacht. So hat der Freistaat Sachsen gerade eine Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum beschlossen. Das Land gewährt privaten Wohnungskäufern sowie Hausbauern künftig ein staatlich gefördertes Darlehen (Quelle: medienservice.sachsen.de).
Dieses Darlehen in Höhe von 10.000 bis 80.000 Euro ist mit aktuell 0,75 Prozent noch günstiger als dank der Niedrigzinsphase ebenfalls nicht teure Bankdarlehen. Die lange Zinsbindung von 25 Jahren hält die monatlichen Zinskosten zudem dauerhaft niedrig. Gefördert wird zwar nur selbstgenutztes Wohneigentum im „ländlichen“ Raum, jedoch ist dieses Kriterium sehr weit gefasst – lediglich Großstädte gelten in dem Fall nicht als ländlicher Raum (Quelle: www.haufe.de).
Damit leistet das Land Sachsen einen durchaus relevanten Beitrag zur Eigentumsförderung. Übrigens ist der Freistaat neben Bayern das einzige Bundesland, das den Grunderwerbsteuersatz noch nicht erhöht hat. Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen, wovon sie seither vielfach Gebrauch gemacht haben. Lediglich in Sachsen und Bayern gilt weiterhin ein Steuersatz von 3,5 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern dagegen hat gerade angekündigt, die Grunderwerbsteuer spätestens zum 1. Januar 2020 zu erhöhen. Das Land steigerte den Steuersatz bereits einmal im Jahr 2012 von 2,5 Prozent auf fünf Prozent, nun soll eine weitere Erhöhung auf sechs Prozent folgen. Damit erklimmt Mecklenburg-Vorpommern das gleiche Niveau wie Berlin und Hessen, lediglich in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen ist der Steuersatz noch höher.
Die beiden Vorgänge in Sachsen beziehungsweise Mecklenburg-Vorpommern machen deutlich, dass nicht nur der Bund Verantwortung bei der Wohneigentumsförderung trägt. Die öffentliche Debatte konzentriert sich zwar überwiegend auf die Vorhaben der Bundesregierung – Baukindergeld, KfW-Bürgschaften, doch die Bundesländer haben ebenfalls zahlreiche Fördermöglichkeiten. Insbesondere die Grunderwerbsteuer, die immer wieder im Bund zum Thema wird, ist letztlich Ländersache. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat im Herbst zumindest angekündigt, die Grunderwerbsteuer bis 2022 zu verringern, wenn auch, ohne dabei konkret zu werden (Quelle: www1.wdr.de).
Die Landesregierungen könnten die Steuer also senken, wenn sie wollten. Doch sie fürchten Ausfälle der Einnahmen, die vor allem durch die Grunderwerbsteuererhöhungen der vergangenen Jahre kräftig nach oben gegangen sind. Aus dem Grund verweisen sie bei dem Thema meist auf die Bundesregierung.