Die Bundesregierung plant eine bundesweite Solarpflicht für private Häuser und gewerbliche Neubauten, die bereits in einigen Bundesländern in Kraft getreten ist. Baden-Württemberg gilt als Vorreiter und hatte schon im Mai 2022 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude eingeführt, die seit 1. Januar 2023 nun bei allen grundlegenden Dachsanierungen verpflichtend ist: mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen müssen abgedeckt werden. Die Installation einer solarthermischen Anlage kommt ebenfalls infrage.
Berlin hat zum Jahresbeginn 2023 eine generelle Solarpflicht für Neubauten und Bestandsgebäude in privatem Eigentum eingeführt. In Hamburg gilt eine Solarpflicht für Neubauten seit Januar 2023, eine entsprechende Regelung für Bestandsgebäude soll 2025 folgen. Auch Bayern plant eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude sowie Nicht-Wohngebäude und ab Januar 2025 auch für neue Wohngebäude. In Bremen wurde ein Solargesetz verabschiedet, das im Mai 2023 in Kraft treten soll und eine Photovoltaikpflicht für Neubauten und Sanierungen vorsieht. Im Europaparlament wird eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2032 diskutiert.
Wohnungseigentümer dürfen, wie jüngst beschlossen, ab 2024 nur noch in Ausnahmefällen Öl- und Gasheizungen einbauen. Ab diesem Zeitpunkt muss möglichst jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um den Austausch von alten fossilen Heizungen in Bestandsgebäuden zu fördern, soll es eine neue Förderung geben. Damit soll Eigentümern der Tausch der alten Heizung gegen eine klimafreundlichere Anlage erleichtert werden. Der Fördersatz ist dabei auf 30 Prozent festgesetzt für alle im Bestand möglichen und dem neuen GEG entsprechenden Heizungsalternativen. Priorität soll dabei der Austausch von alten und besonders ineffizienten Heizungen haben.
Die Förderung „Klimabonus I“ in Höhe von 20 Prozent kann auch dann gewährt werden, wenn Bürger nach dem neuen GEG nicht zum Tausch der alten Heizung verpflichtet sind, aber dennoch Anreize zur schnelleren Transformation erhalten sollen. Das betrifft den Austausch von Kohleöfen sowie Öl- und Gaskesseln, die älter als 30 Jahre sind. Auch einkommensschwache Eigentümer sollen sich mit diesem Zuschuss den Heizungstausch leisten können. Der „Klimabonus II“ beträgt ebenfalls 20 Prozent und soll zum Tragen kommen, wenn über den Heizungstausch hinaus weitere energetische Sanierungsmaßnahmen nötig sind – wenn also beispielsweise die Fassade gedämmt oder Fenster ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus soll es auch Förderkredite für den Heizungstausch geben, um die finanzielle Belastung für Eigentümer zu mindern.
Trotz steigender Kreditzinsen und hoher Immobilienpreise plant jeder sechste Deutsche den Kauf einer Immobilie. Das ist das Ergebnis einer Umfrage von YouGov im Auftrag der Postbank Immobilien. Allerdings stellt diese Erhebung auch fest, dass die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt spürbar nachgelassen hat. Der Grund: Viele Kaufinteressenten kalkulieren demnach knapp. Mehr als zwei Drittel der Befragten befürchten, dass sie den Traum vom Eigenheim aufgeben müssen, wenn die Erwerbskosten weiter steigen.
Die Preise für Wohnungen und Häuser sind im ersten Quartal 2023 jedoch bereits das dritte Mal in Folge gesunken, während das Angebot auf dem Markt deutlich gestiegen ist. Im Jahresvergleich sind derzeit 48 Prozent mehr Wohnungen und 61 Prozent mehr Häuser zum Verkauf auf dem Markt. Der Immobilienmarkt ist geprägt von sinkenden Preisen, steigenden Verkaufsofferten und fallenden Transaktionen.
Fast die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland muss energetisch saniert werden. Das lässt sich aus den Ergebnissen einer Analyse des eigenen Portfolios des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp schließen. Das Unternehmen hatte seinen Bestand vom Bewertungshaus Sprengnetter sichten lassen, das feststellte, dass fast die Hälfte der in den Jahren 2020 und 2021 finanzierten Immobilien – insgesamt rund 100.000 Gebäude – die niedrigen Energieeffizienzklassen F, G oder H hat. Das bedeutet: Eine energetische Sanierung ist bei diesen Gebäuden dringend notwendig.
Angaben von Sprengnetter zufolge haben nur wenige Finanzdienstleister überhaupt aktuelle nachhaltigkeitsbezogene Informationen ihrer Gebäude. Die EU hatte zuletzt strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden beschlossen, und Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Das Wohnen (Heizung und Warmwasser) verursacht fast ein Viertel der CO₂-Emissionen – einer Analyse von EY müssen noch etwa 80 Prozent aller Gebäude saniert werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.