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Die Immobiliennews im Februar 2023

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28.

Februar 2023

Leichte Besserung der Stimmung auf dem Immobilienmarkt

Die Tendenz von Dezember 2022 und Januar 2023 hat sich gedreht – die Stimmung auf dem Immobilienmarkt hat sich wieder verschlechtert. Das zeigt der Immobilienklima-Index der Deutschen Hypo: Im Februar 2023 fiel er, wenn auch nur leicht, um 2,2 Prozent auf 74,1 Punkte. Das Investmentklima geht nach Angaben der Experten um 4,4 Prozent am stärksten zurück – im Februar auf 53,2 Zählerpunkte. Grund: die bisherigen und noch zu erwartenden Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Ertragsklima verzeichnete dem Index zufolge ein Minus von 0,8 Prozent – und lag mit 96,7 Zählerpunkten immer noch höher als zum Jahresende 2022.

Mit am stärksten mussten von allen Assetklassen die Hotels zurückstecken: Das Klima ging um 8,9 Prozent auf 72,2 Punkte zurück, wie die Hypo-Experten ermittelten. Von der schlechten Stimmung ist nur der Wohnbereich ausgenommen, wo das Klima demnach um 0,8 Prozent leicht stieg – und den Sprung über die 100er-Marke schaffte.

Die Deutsche Hypo rechnet nach eigenen Angaben damit, dass die Zinsen im März leicht um 50 Basispunkte steigen werden. Mittel- bis längerfristig stagnierten die Zinsen den Beobachtungen der Experten zufolge in letzter Zeit auf dem Niveau der Vormonate. Insgesamt scheint der Immobilienmarkt sich demnach aus der Schockstarre zu lösen und wieder etwas belebter zu werden.

Wie mehr bezahlbarer Wohnraum möglich werden soll

Mehr bezahlbarer Wohnraum – dank neuer Vorschläge der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) soll das möglich werden. Und auch das Ziel der Bundesregierung, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, soll so näherrücken.

Das Papier der MIT sieht unter anderem vor, dass die Vorschriften für Neubauten entschlackt und die Sanierung von bestehenden Gebäuden gefördert werden sollen. Zudem ist vorgesehen, dass leichter in Innenstädten und auf Brachen gebaut werden kann. Auch die Nebenkosten sollen reduziert werden. Beispiel: Das erste selbst genutzte Wohneigentum könnte weitgehend von der Grunderwerbsteuer befreit werden. In der Zusammenarbeit mit den Kommunen soll mehr Bauland gewonnen werden – speziell auf Brach- und Konversionsflächen.

Verlängerung der Regeln zur Energieeinsparung

Die Bundesregierung hat die Regeln zur Energieeinsparung bis April verlängert. Zwar lag der Gasverbrauch zuletzt bei 17 Prozent unter dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2018 bis 2021, stieg aber dennoch im Vergleich mit den Anfangswochen des Jahres (Stand Ende Februar 2023). Da auch der Krieg in der Ukraine nach wie vor anhält, hat der Bundesrat trotz gut gefüllter Gasspeicher und vergleichsweise milder Temperaturen der Verlängerung der Maßnahmen bis zum 15. April 2023 zugestimmt.

Seit September 2022 gilt die EnSikuMaV. Hinter diesem gigantischen Akronym versteckt sich die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“. Diese wäre zum 1. März 2023 nach einem halben Jahr ausgelaufen. Für private Liegenschaften gilt nun jedoch vorerst weiterhin unter anderem:

  • Klauseln, die eine Mindesttemperatur in Wohnungen vorschreiben, sind derzeit außer Kraft. Mieter müssen dennoch Heiz- und Lüftungsschäden von der Immobilie abwenden.

  • Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht beheizt werden.

  • Gasversorger sowie Immobilienbesitzer müssen Kunden bzw. Mieter frühzeitig informieren – und zwar über den erwarteten Energieverbrauch, Kosten sowie Einsparmöglichkeiten.

Seit 1. Oktober 2022 ist zudem die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) für 24 Monate in Kraft getreten. Für öffentliche, private und Firmengebäude gilt unter diesem Regelwerk:

  • Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen sind verpflichtend. Unter anderem sollen niedrigere Vorlauftemperaturen und Absenkungen nachts eingestellt werden.

  • Der hydraulische Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist verpflichtend.

  • Ineffiziente Heizungspumpen mit Erdgasheizung ohne Steuerung müssen ausgetauscht werden.

Energiepreisbremse greift ab 1. März 2023

Ab 1. März greift die sogenannte Energiepreisbremse. Diese wird auch rückwirkend die Monate Januar und Februar betreffen. Die Deckelung der Preise für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt vorerst bis zum Jahresende. Per Verordnung kann die Bundesregierung eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 anordnen. Um von der Preisbremse zu profitieren, müssen Verbraucher nichts weiter tun.

Gedeckelt wird der Bruttoarbeitspreis, damit inbegriffen sind Steuern, Abgaben sowie Umlagen und Netzentgelte für leitungsgebundenes Erdgas auf 12,0 Cent je Kilowattstunde und für Nah- und Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung der Strompreise beträgt 40 Cent je Kilowattstunde. Der Basispreis gilt nur für die 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für maximal 30.000 Kilowattstunden im Jahr. Die restlichen 20 Prozent entfallen, hierfür wird der reguläre Vertragspreis gezahlt.

Bei einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden werden nur 70 Prozent des Verbrauchs von der Energiepreisbremse gedeckelt. Außerdem wurde die Mehrwertsteuer für Gas temporär von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Weiterhin können Zuschüsse beantragt werden, wenn zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft wurden. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis sich gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Für den Nachweis ist eine Quittung erforderlich. Der Zuschuss erfasst bis zu 80 Prozent der Mehrausgaben bis zu einem Limit von 2.000 Euro, außerdem gibt es eine Bagatellgrenze von 100 Euro.

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