Aktuelles

Die Immobiliennews im Februar 2025

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28.

Februar 2025

Baugenehmigungen auf Tiefstand: Wohnungsbau in 2024 massiv eingebrochen

Wie das Statistische Bundesamt in seiner Pressemeldung vom 18. Februar 2025 mitteilte, wurden im Jahr 2024 in Deutschland nur noch 215.900 Wohnungen genehmigt. Das sind 16,8 % bzw. 43 700 Wohnungen weniger als im Vorjahr. Damit fällt die Zahl der Baugenehmigungen auf den niedrigsten Stand seit 2010 (187 600 Wohnungen). Mit 172.100 genehmigten Neubauwohnungen sank die Zahl im Vergleich zu 2023 um 19,4 % bzw. 41.500 Einheiten. Unternehmen und Privatpersonen, auf die rund 93 % der Neubaugenehmigungen entfallen, sind maßgeblich für diesen Rückgang verantwortlich. Unternehmen erhielten 2024 92.300 Baugenehmigungen, 21,6 % weniger als im Vorjahr. Privatpersonen verzeichneten 68.400 Genehmigungen, ein Minus von 15,6 %. Auch die öffentliche Hand bewilligte mit 8.800 Genehmigungen 19,8 % weniger Bauvorhaben. Bei Einfamilienhäusern sank die Zahl der Genehmigungen um 20,3 % auf 37.900 Einheiten, während Zweifamilienhäuser mit 12.700 genehmigten Wohnungen einen Rückgang von 11,3 % verzeichneten. Den größten Anteil am Neubau hatten Mehrfamilienhäuser mit 66,4 % aller genehmigten Wohnungen. Doch auch hier zeigt sich ein Rückgang um 19,7 % gegenüber 2023.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/02/PD25_061_3111.html

Wohnraum bleibt geschützt: Berlin verlängert Umwandlungsverordnung bis 2030

Der Berliner Senat hat beschlossen, die Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre bis zum 12. März 2030 zu verlängern. Diese Verordnung, die erstmals 2015 in Kraft trat, regelt, dass in sogenannten Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer behördlichen Genehmigung bedarf. Ziel ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen und Verdrängungseffekte zu verhindern. Aktuell gibt es in Berlin 81 solcher sozialen Erhaltungsgebiete, in denen etwa 1,2 Millionen Menschen leben. Ohne die Verlängerung der Verordnung wäre mit einem deutlichen Anstieg von Umwandlungen zu rechnen gewesen, was den Druck auf den Wohnungsmarkt weiter erhöht hätte.

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/02/berlin-milieuschutzgebiete-umwandlungsverordnung-verlaengerung.html

Finanzministerium verbietet Barzahlungen beim Immobilienkauf

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) angepasst, um die Bekämpfung von Geldwäsche im Immobiliensektor zu intensivieren. Die Änderungsverordnung wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 17. Februar 2025 in Kraft getreten. Kernpunkt der Neuregelung ist die Umsetzung des bereits seit dem 1. April 2023 geltenden Verbots von Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien gemäß § 16a Geldwäschegesetz (GwG). Zukünftig sind zwei neue Meldetatbestände vorgesehen: Zum einen muss eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgen, wenn gegen das Barzahlungsverbot verstoßen wird; zum anderen bei Verletzung oder Umgehung der Nachweispflichten bezüglich der unbaren Zahlung. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Immobilienkäufe transparenter gestaltet und illegale Geldflüsse effektiver unterbunden werden.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/2025-01-20-GwGMeldV-Immobilien/0-Verordnung.html

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