Zum Einstieg eine gute Nachricht für Wohneigentumsbesitzer sowie Vermieter: Die Blasengefahr auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt hat abgenommen. In den zurückliegenden Jahren noch hatten sich die Preise für Wohneigentum so schnell entwickelt, dass die Mietpreise kaum mithalten konnten. Das wirkte sich negativ auf die Renditen aus, sodass manche Experten im vergangenen Jahr eine Blasengefahr erkannten. Maklern von JLL zufolge sind in den Top-8-Städten die Angebotsmieten im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Prozent gestiegen, während die Teuerung bei Kaufpreisen lediglich 1,6 Prozent betrug.
Besonders hebt sich gemäß den Zahlen von JLL dabei Berlin hervor. In der Bundeshauptstadt ist die durchschnittliche Miete um 15,5 Prozent auf 16,00 Euro pro Quadratmeter und Monat gestiegen. Ein großes Plus konnten demnach auch Leipzig und Hamburg verzeichnen: In der sächsischen Großstadt gab es ein Plus von 8,9 Prozent, während die Hansestadt einen Anstieg der Mieten um sieben Prozent vorweisen kann.
Die Trendumkehr beschränkt sich jedoch auf einige Regionen, darunter Berlin, Hamburg und Leipzig. In München, Frankfurt am Main und Stuttgart hingegen entwickelten sich die Mieten unterdurchschnittlich und im Umland fielen die Preise zum Teil sogar. Den Grund dafür, dass der Mietwohnungsmarkt nicht langfristig entlastet werden kann, sehen die Analysten darin, dass zu wenige neue Wohnungen gebaut werden. Auffallend ist zudem, dass die Angebotskaufpreise in den Metropolen München, Köln und Frankfurt am Main leicht zurückgingen.
Aufgrund der explodierenden Energiepreise verteuerten sich zuletzt auch die Warmmieten. In der Folge stieg das Interesse von Wohnungssuchenden an energieeffizienten Neubauwohnungen. Das wirkt sich auch auf die Kaufpreise von Wohnimmobilien in Metropolen aus – diese sind in der Folge gestiegen. Bestandswohnungen hingegen sind derzeit weniger gefragt. Das Wohnbarometer von Immoscout24 verzeichnete für das vierte Quartal 2022 einen spürbaren Rückgang bei Kontaktanfragen für Inserate für bereits bestehendes Wohneigentum auf der Immobilienplattform. Parallel stieg die Nachfrage nach Neubauwohnungen.
Das gilt besonders für Metropolen wie Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf und Köln. Außerhalb der Großstädte ist diese Entwicklung demnach weniger deutlich zu spüren. Zu den auffälligen Zahlen gehört, dass der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bestandswohnungen in Berlin im vierten Quartal 2022 leicht von 11,49 Euro auf 11,45 Euro gefallen ist. Äußerst ungewöhnlich in der üblicherweise von starken Mietpreiserhöhungen betroffenen Bundeshauptstadt.
Trotzdem zeigt sich auch, egal ob Bestand oder Neubau, dass die Mietpreise im letzten Quartal 2022 gestiegen sind. Dem Wohnbarometer von Immoscout zufolge kletterte der durchschnittliche Mietpreis für Bestandsimmobilien um ein Prozent auf 7,96 Euro pro Quadratmeter und für Neubauten um 0,3 Prozent auf 10,88 Euro pro Quadratmeter. Im dritten Quartal 2022 sah es demnach noch anders aus: Bestandsmietwohnungen verzeichneten ein Plus von 2,9 Prozent und bei Neubaumietwohnungen waren es 2,5 Prozent mehr. Die Nebenkosten machten im Dezember 2022 im bundesweiten Durchschnitt mit 18,3 Prozent knapp ein Viertel der Gesamtmiete aus.
Am 31. Januar 2023 ist die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Millionen Eigentümer abgelaufen. Doch nicht alle Eigentümer haben ihre Erklärung rechtzeitig eingereicht – was bedeutet das für deutsche Besitzer von Wohneigentum? Zunächst einmal können die Finanzbehörden der Länder, die mit dem Erheben der Grundsteuererklärung betraut sind, mit einem Schreiben an das Versäumnis erinnern sowie eine neue Frist setzen. So haben etwa in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz die zuständigen Behörden die Frist für ihre Bürger bis zum 31. März 2023 verlängert. Erst nach Ablauf dieser erneuten Frist kommen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder für Eigentümer infrage. Bayern gibt Steuerpflichtigen sogar bis Ende April Zeit.
Auch andere Bundesländer erinnern ihre Bürger per Schreiben an die Abgabe der Grundsteuererklärung. Ob und wann mit Strafgeldern zu rechnen ist, ist in diesen Ländern jedoch nicht klar geregelt. Sollte es so weit kommen und Bußgelder verhängt werden, können laut Abgabenordnung mindestens 25 Euro als Verspätungszustand für jeden angefangenen Monat fällig werden. Zudem kann ein Zwangsgeld angedroht werden, das jedoch nicht gezahlt werden muss, sofern die Erklärung innerhalb der Frist abgegeben wird. Ein solches Zwangsgeld darf maximal 25.000 Euro betragen. Die Finanzämter setzten den Betrag jedoch zumindest in einer ersten Androhung niedriger an und richten sich auch insgesamt nach dem, was sich ein Bürger leisten kann.
Bleibt die Steuererklärung gänzlich aus, kann das Finanzamt eine Schätzung abgegeben. Damit erlischt die Pflicht zur Abgabe der Erklärung jedoch nicht und auch verhängte Bußgelder muss das Finanzamt nicht zurücknehmen. Das wirkt sich häufig negativ für die Eigentümer aus, sprich es fallen höhere Abgaben an. Eine Fristverlängerung zu beantragen ist auch jetzt noch möglich, muss aber nachvollziehbar begründet werden.
Apropos Fristen: Der Gesetzgeber verabschiedete im vergangenen Jahr eine neue Energiesparverordnung, nach der Vermieter verpflichtet wurden, die Mieter über ihren Energieverbrauch, die Energiekosten und etwaige Einsparpotenziale zu informieren. Nachdem die Informationspflicht schon zum 31. Oktober 2022 galt, wurde Vermietern noch eine Fristverlängerung bis Ende Januar gewährt.
Diese ist nun ist ausgelaufen, wie diegemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online erläutert. Insgesamt seien rund eine Million Mehrfamilienhäuser, die über mindestens zehn Wohneinheiten verfügen und mit Fernwärme oder Gas beheizt werden, von der Informationspflicht betroffen – insgesamt handelt es sich um circa zehn Millionen Wohnungen. Ziel der Maßnahmen ist, es Mieter dazu zu bringen, sparsamer mit Energie umzugehen. Vermieter sollten zu diesem Zweck konkrete Maßnahmen von ihren Energielieferanten erhalten und an die Mieter weitergegeben haben.