Die für den 7. Juli geplante zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren gestoppt. Die Verabschiedung des so genannten Wärmegesetzes durch die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP wird vorerst nicht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Lesungen nicht mehr vor der Sommerpause stattfinden dürfen. Die Richter äußerten Zweifel, ob die Rechte der Abgeordneten bei den Beratungen gewahrt bleiben.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz zu untersagen, da der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht rechtzeitig schriftlich zugegangen sei. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied mit fünf zu zwei Stimmen.
Trotz des langen Koalitionsstreits wird nun erst im September, wenn der Bundestag regulär wieder zusammentritt, über das GEG entschieden. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP betonten, dass sie weiterhin zum Wärmegesetz stehen und keine inhaltlichen Änderungen mehr vorgenommen werden sollen. Das neue Gesetz soll nun zum 01.01.2024 in Kraft treten, was als unrealistisch gilt.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schlägt vor, die Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum zu senken oder ganz abzuschaffen, um mehr Menschen den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu ermöglichen. Das Bundesfinanzministerium hat den Ländern einen Diskussionsentwurf zugeleitet, der eine Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer vorsieht und gleichzeitig gegen Gestaltungen wie "Share Deals" vorgehen will.
Die Länder könnten mit einem ermäßigten Steuersatz oder einem Freibetrag reagieren, wobei die Grunderwerbsteuer eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Allein im Jahr 2022 erwirtschafteten die Bundesländer rund 17 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer. Seit 2006 dürfen die Länder den Grunderwerbsteuersatz selbst bestimmen. Viele Länder nutzten seitdem die Möglichkeit und erhöhten die Steuer kontinuierlich, lediglich in Bayern wurden die Steuersätze unverändert. Sollte das Gesetz durch den Bundestag kommen, muss der Bundesrat zustimmen.
Studien zeigen indes, dass niedrigere Grunderwerbsteuersätze den Wohnungsbau fördern könnten, allerdings haben die Länder bisher wenig Anreiz, die Steuersätze zu senken, da die Grunderwerbsteuer eine wichtige Einnahmequelle darstellt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (ebenfalls FDP) lehnt die Anwendung der Mietpreisbremse auf möblierte Wohnungen und Kurzzeitmietverträge ab, da er hier keinen Regelungsbedarf sieht. Eine Marktanalyse zeigt, dass der Anteil möblierter Wohnungen an den inserierten Mietwohnungen deutlich zugenommen hat. Die Untersuchung des Bundesjustizministeriums hat jedoch keine Anhaltspunkte für eine systematische Umwandlung von Leerstand in möblierten Wohnraum nach Einführung der Mietpreisbremse ergeben. Dennoch wollen die Länder den Möblierungszuschlag gesetzlich regeln, um eine Umgehung der Mietpreisbremse zu erschweren und den Mieterschutz bei Kurzzeitvermietungen zu stärken. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag zur Entscheidung vor.