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Die Immobiliennews im November 2022

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30.

November 2022

Bis es wieder Fördergelder gibt, wird es noch dauern

Wer noch eine Förderung von der KfW ergattern möchte, sollte sich beeilen: Bis Ende des Jahres können noch Anträge gestellt werden, um Mittel aus dem aktuellen Fördertopf für den Neubau eines Gebäudes mit dem Nachhaltigkeitsstandard EH40-Plus zu erhalten. Bislang wurden aus dem im April 2022 neu aufgelegten Programm nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Fördergelder in Höhe von knapp 340 Millionen Euro bewilligt, demnach knapp zwei Drittel der Mittel.

Bis es danach wieder frische Fördergelder gibt, wird es noch dauern: Ein neues Förderprogramm soll nicht vor März 2023 an den Start gehen. Aussagen von Vertretern des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw) Niedersachsen und Bremen zufolge ist das ein herber Schlag für alle, die wollen, dass das Bauen von klimagerechten Wohnungen auch bezahlbar bleibt.

Die in diesem Jahr im bestehenden Förderprogramm noch verfügbaren Mittel kann nur in Anspruch nehmen, wer ein Haus nach dem sogenannten EH40-Plus-Standard mit Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) errichtet. Ein solcher Neubau darf nicht mehr als 40 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen und muss zudem für ein Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert sein.

Auch Familien mit niedrigem Einkommen sollen im kommenden Jahr weitere Unterstützung erhalten. Sie werden allerdings noch länger auf staatliche Hilfe warten müssen: Mit einer neu aufgelegten Wohneigentumsförderung ist nicht vor Juni 2023 zu rechnen. Im Rahmen dieses Programms sollen einkommensschwache Haushalte besonders zinsgünstige KfW-Kredite von 140.000 bis 240.000 Euro erhalten, um sich Wohneigentum leisten zu können. Die Förderung soll das Baukindergeld ersetzen, dass Ende dieses Jahres ausläuft.

Die Bedingungen, um Gelder aus diesem Fördertopf zu erhalten, sehen unter anderem vor, dass die Familie ein minderjähriges Kind hat und dass deren jährliches Einkommen 60.000 Euro nicht übersteigt. Pro jedem weiteren noch nicht volljährigen Kind darf das Jahreseinkommen um 10.000 Euro höher sein.

Erste Gesetzesentwürfe für Gas- und Strompreisbremse stehen fest

Die Bundesregierung will Privathaushalten und kleineren Unternehmen unter die Arme greifen, indem sie die Preise für Gas, Strom und Fernwärme deckelt. In Kraft treten sollen sie erst ab März kommenden Jahres. Sie sollen aber auch rückwirkend gelten, sodass Verbraucher ab Januar 2023 entlastet werden – und das, Stand heute, bis April 2024.

Entsprechende Gesetzesentwürfe sind nun vom Bundeskabinett bewilligt worden. Sie sind jedoch noch nicht final beschlossen, da die Entscheidung in Parlament und Bundesrat noch aussteht. Die Gremien wollen im Dezember darüber beraten. Bis Weihnachten soll eine endgültige Entscheidung getroffen werden.

Der Gasdeckel soll in seiner derzeitigen Form einen Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde garantieren. Das gilt jedoch nur für 80 Prozent des jährlichen Verbrauchs, die übrigen 20 Prozent müssen nach wie vor zum vertraglich geltenden Preis gezahlt werden. Für Fernwärme sollen nicht mehr als 9,5 Cent pro Kilowattstunde verlangt werden dürfen. Finanzieren will der Bund das, indem er neue Schulden auf sich nimmt und einen Rettungsschirm von 200 Milliarden zur Verfügung stellt.

Schon im Dezember bekommen Privathaushalte, die mit Gas heizen, und Unternehmen Unterstützung durch die Regierung: Der Bund bezahlt einmalig die Gasrechnung für diesen Monat.

CO2-Abgabe: Vermieter zahlen künftig mit

Die Zeiten, in denen Mieter beim Zahlen der CO2-Abgabe ganz auf sich allein gestellt waren, sind bald vorbei. Ab Januar zahlen auch Vermieter ihren Teil mit. Ein neues Gesetz, das inzwischen den Bundestag passiert hat, regelt dazu die Kostenaufteilung neu. Wie viel Vermieter zahlen, hängt von der energetischen Qualität der Immobilie ab. Die Abgabe für den CO2-Ausstoß eines Gebäudes zahlen seit 2021 alle, die mit Öl oder Gas heizen.

Die Aufteilung der Kosten wird ab 1. Januar 2023 anhand eines zehnstufigen Modells geregelt. Vermieter müssen demnach weniger zahlen, je klimafreundlicher das Gebäude ist. Umgekehrt gilt aber auch: Stößt eine Immobilie besonders viel CO2 pro Quadratmeter aus, müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der Abgabe übernehmen. Entspricht ein Haus dem hohen Energiestandard EH55, müssen die Mieter die Abgabe wiederum komplett selbst zahlen. Es soll auch Ausnahmen geben, wenn etwa ein Gebäude aufgrund des Denkmalschutzes nicht durch Sanierungen in einen besseren energetischen Zustand versetzt werden kann oder wenn in einem Areal der Milieuschutz gilt.

Die obigen Regelungen gelten zunächst nur für Wohngebäude. In Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter pauschal je die Hälfte der CO2-Abgabe übernehmen, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes ausgemacht. Für Gewerbe soll es auch ein Stufenmodell geben, dass bis Ende 2025 feststehen soll.

Bauzinsen zumindest temporär im Abwärtstrend

Nachdem die Bauzinsen in diesem Jahr nach der erstmaligen Leitzinserhöhung seit vielen Jahren rasant nach oben geschnellt sind, gehen sie aktuell schon wieder leicht zurück. Wie das Handelsblatt mit Bezug auf Zahlen des Onlineportals Check24 berichtet, finden sich mittlerweile schon wieder Zinssätze von unter drei Prozent, nachdem sie teilweise über die Vier-Prozent-Marke hinausgeschossen waren.

Der Grund für diesen zumindest temporären Tiefstand sei der Sturz des Werts von zehnjährigen Bundesanleihen, an dem sich die Bauzinsen orientieren, um 60 Basispunkte.

Bei einer Baufinanzierung von 300.000 Euro sei eine Finanzierung von 2,98 Prozent möglich, so der Bericht. Das seien jedoch eher Ausnahmefälle, wie das Finanzier-Portal Dr. Klein zeige. Der Durchschnitt liege weit darüber.

Allerdings sei es noch zu früh zum Aufatmen für Immobilienkäufer, mahnt das Handelsblatt. Die Zitterpartie für Investoren und Käufer sei noch nicht vorbei, da sich die Zinsen in der derzeit unsicheren Situation ständig verändern können und wohl wieder steigen werden. Privatkunden könnten aber die Schwankungen für sich ausnutzen, indem sie die Lage beobachten und bei einem möglichst niedrigen Zinsangebot zuschlagen.

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