Auf der 145. Bauministerkonferenz (BMK) am 26. und 27. September in Passau kamen die Bauminister und Senatoren der Bundesländer zusammen, um die Weichen für bezahlbares und zukunftsfähiges Wohnen in Deutschland zu stellen. Unter dem Vorsitz von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) stand der Wohnungsbau erneut im Mittelpunkt der Diskussionen. Ziel war es, Maßnahmen zu beschließen, die das Bauen vereinfachen und die Kosten senken, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Kostenreduziertes Bauen
Die BMK bekräftigte die Notwendigkeit, bestehende Regelwerke zu überarbeiten, um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Dazu sollen insbesondere DIN-Normen und Planungsprozesse vereinfacht werden. Zudem wurde die Bedeutung von verlässlichen Förderprogrammen betont, um Anreize für den Wohnungsbau zu schaffen.
Novelle des Baugesetzbuchs
Die geplante Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zur Planungsbeschleunigung und zum Bürokratieabbau fand breite Unterstützung. Die BMK fordert die Bundesregierung auf, den Kommunen mehr Instrumente an die Hand zu geben, um Planungsprozesse effizienter gestalten zu können.
Serieller Wohnungsbau
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem seriellen und modularen Wohnungsbau. Die Länder einigten sich darauf, die Typengenehmigungen in der Musterbauordnung zu vereinheitlichen, um den Bau von modularen und systemischen Wohnungen zu fördern und so die Bauzeiten und Kosten zu reduzieren.
Förderprogramme für den Wohnungsbau
Um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, appellierte die BMK an den Bund, Förderprogramme verlässlich auszustatten und die Mittel für sozialen Wohnungsbau weiter zu erhöhen. Die Länder lehnten jedoch eine Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils auf 50 Prozent ab und forderten stattdessen eine zügige Abstimmung der Verwaltungsvereinbarungen.
Energieeffizienz im Wohnungsbau
Im Bereich der Energieeffizienz sprachen sich die Minister gegen eine weitere Verschärfung der Standards für Neubauten und Bestandsimmobilien aus. Stattdessen soll der Fokus auf die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes gelegt werden.
Mit diesen Beschlüssen hat die Bauministerkonferenz wichtige Weichen gestellt, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Nun liegt es an der Bundesregierung, diese Maßnahmen umzusetzen und die Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Wohnungsbau zu schaffen.
Eigentümerversammlungen können künftig auch ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer online abgehalten werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die im Juli vom Bundestag beschlossen und nun vom Bundesrat bestätigt wurde, erlaubt es Wohnungseigentümergemeinschaften, mit einer Dreiviertelmehrheit rein virtuelle Versammlungen zu beschließen. Diese Möglichkeit gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Beschlussfassung.
Allerdings bleibt eine Präsenzversammlung bis Ende 2028 weiterhin teilweise Pflicht: Mindestens einmal jährlich müssen die Eigentümer zusammenkommen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf. Verstöße gegen diese Regelung führen nicht zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, solange die Bedingungen der Übergangsregelungen eingehalten werden. Die neuen Regelungen sollen den Wohnungseigentümern mehr Flexibilität ermöglichen und die Digitalisierung im Immobiliensektor weiter vorantreiben.
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für die Heizkostenabrechnung in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpen versorgt werden. Bisher mussten Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnen, wenn mehr als 50 Prozent der Wärme aus einer Wärmepumpe stammten. Diese Ausnahmeregelung entfällt nun. Künftig müssen auch für diese Gebäude die Heizkosten gemäß dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter abgerechnet werden, wie es bereits bei Erdgas- und Ölheizungen der Fall ist.
Die Anpassungen betreffen auch die Betriebskostenverordnung, die bereits seit Januar 2024 in Kraft ist. Vermieter müssen ihre Immobilien bis spätestens Ende September 2025 mit entsprechenden Zählern nachrüsten, um eine genaue Verbrauchserfassung zu ermöglichen. Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten drohen Mietern Kürzungsrechte. Die neuen Regelungen sollen zu mehr Transparenz und Kostenkontrolle beitragen und den Anreiz erhöhen, effizient mit Energie umzugehen.
Neben der Abrechnungspflicht umfasst die Novellierung der Heizkostenverordnung weitere Änderungen: So müssen alle neu eingebauten Messgeräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar und mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. Bis Ende 2026 müssen auch ältere, nicht fernablesbare Geräte entsprechend nachgerüstet werden, um eine digitale Erfassung und Übermittlung der Verbrauchsdaten zu ermöglichen. Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Nutzer künftig monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden müssen. Diese Neuerungen sollen nicht nur zu mehr Kostentransparenz beitragen, sondern auch eine bewusste Nutzung von Energie fördern und langfristig den Energieverbrauch in Wohngebäuden senken.