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Die Novellierung der Beleihungswertermittlungsverordnung

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21.

Oktober 2021

Im Jahr 2006 wurden die Richtlinien zur Wertermittlung für Hypothekenbanken mittels der Wertermittlungsverordnung standardisiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt nun in Aussicht, die Regelungen für den aktuellen Markt zu erneuern – die Vorschläge treffen auf Kritik, besonders aus dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp).

Das Ziel der BaFin

Gemäß den Vorschriften der geltenden Verordnung werden die Bewirtschaftungskosten zur Bewertung einer Immobilie mit insgesamt 15 Prozent abgerechnet. Konkret handelt es sich bei den Kosten um die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, das Modernisierungsrisiko sowie nicht umlegbare Betriebskosten. Die von der BaFin geplante Novellierung stellt nun in Aussicht, Letztere aus den 15 Prozent zu streichen. In Zukunft stellen das Modernisierungsrisiko sowie die nicht umlegbaren Betriebskosten einen potenziellen Zusatz dar. Darüber hinaus sieht die Novelle vor, einen jährlichen Überprüfungsmechanismus durch die Banken einrichten zu lassen. Darin wären die Banken verpflichtet, regelmäßig die Grundlagen für die Beleihungswertermittlung zu prüfen. Eine weitere Maßnahme ist die Anhebung der Kleindarlehensgrenze von 400.000 Euro auf 500.000 Euro. Der Grund: Der vdp-Eigenheimerhebung zufolge liegt die Finanzierung von Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 23 Prozent bereits bei über 500.000 Euro.

Kritik aus dem vdp

Im Mittelpunkt der Kritik stehen unter anderem der erhöhte Dokumentations- und Rechercheaufwand. Wird die Prüfverantwortung an die Banken übergeben, verschärfe das nicht nur die Problematik steigender Bürokratie, sondern auch die Finanzierungskonditionen. Auch die Herausnahme des 15-prozentigen Mindestansatzes sieht Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt kritisch, denn: „Besonders für Betreiberimmobilien wie Hotels und Einkaufszentren würde die Neuregelung zu erheblichen Zusatzabzügen und damit am Ende noch niedrigeren Beleihungswerten führen. Das wäre weder sinnvoll noch sachgemäß“ (Quelle: www.pfandbrief.de) Dem Geschäftsführer zufolge führe diese Maßnahme zu einer weiteren Senkung des Beleihungswerts, welche aus seiner Sicht nicht notwendig sei. Sie führe stattdessen zu einem noch stärkeren Missverhältnis zwischen dem Markt- und dem Beleihungswert. Auch die Anhebung der Kleindarlehensgrenze gehe nicht weit genug: „Die neue Kleindarlehensgrenze berücksichtigt aber immer noch nicht die Realitäten auf vielen regionalen Wohnungsmärkten“(Quelle: www.pfandbrief.de). Gefordert wird in diesem Zusammenhang eine Anhebung auf 600.000 Euro. Entscheidend für die Novelle sei allerdings die Digitalisierung. Hierfür sind statistische Bewertungsverfahren vorgesehen, allerdings ausschließlich für den Kleindarlehensbereich. Jens Tolckmitt fordert darum, dass die Bewertungsprozesse für unterschiedliche Immobilienarten verfügbar sein sollten(Quelle: www.pfandbrief.de).

Quellen

www.haufe.de www.pfandbrief.de

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