Wohnraum und vor allem erschwinglicher ist in Deutschland zu einem knappen Gut geworden. Das alle Gesellschaftsschichten in unterschiedlicher Weise berührende Thema „Wohnungsnot“ hat sich wie ein Flächenbrand zu einer national gravierenden Angelegenheit entwickelt. Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD fühlt sich verpflichtet und veranlasst, einen regulierenden Takt vorzugeben und einzuleiten.
Die Wohnraumoffensive ist ein politisches Maßnahmenpaket und Durchbruch gegen die vorherrschende Wohnungsknappheit in Deutschland, dessen Lebensräume sich in städtischen wie ländlichen Regionen durchaus differenziert darstellen. Einerseits zeigen sich ländliche Räume mancherorts von Wohnungsleerstand betroffen. Andererseits dominieren Schlagworte wie Mietpreisbremse, stetiger Zuzug, sinkendes Wohnungsanbot mit steigender Nachfrage oder Milieuschutz die medialen Schlagzeilen in den Großstädten und Ballungsräumen. Allen voran in der deutschen Bundeshauptstadt.
Diese im Koalitionsvertrag vereinbarten Rahmenbedingungen für die Wohnungspolitik und -wirtschaft sollen Realität werden. Zu diesen zählen unter anderem das Baukindergeld, die forcierte Mobilisierung von Bauland für die Schaffung neuen Wohnraums, steuerliche Abschreibungen für den Wohnungsbau, der zudem von bürokratischen Hürden befreit werden soll, oder finanzielle Förderungen zum Wohneigentumserwerb.
Das bereits in Kraft getretene und zum 1.1.2018 rückwirkende Baukindergeld ist eine der tragenden Säulen des politischen Maßnahmenkataloges. Es stellt einen bedeutenden Ansatz zur leichteren Wohneigentumsbildung dar. Bei dem vom Staat veranlassten Baukindergeld für Familien handelt es sich um eine bereits eingeführte Förderung zur Bildung von Wohneigentum für die Altersvorsorge. Das Baukindergeld unterstützt Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum mit einer Zuwendung von 1.200 Euro pro Jahr für insgesamt zehn Jahre. Insgesamt 2,7 Milliarden Euro sollen während dieser Legislaturperiode seitens des Bundes für das Baukindergeld zur Verfügung gestellt werden.
Die Vereinfachung und Beschleunigung von Bau- und Genehmigungsprozessen ist ein weiterer Punkt der „Wohnraumoffensive“. Indem Bauanträge künftig schneller bearbeitet werden, könnten bürokratische Zeitfallen und Hindernisse reduziert und dadurch Kosten gespart werden. Bis zum Jahre 2021 will die große Koalition mit einem Länderbudget in Höhe von fünf Milliarden Euro den sozialen Wohnungsbau fördern. Bis zu insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen sollen ermöglicht werden.
Angesichts der ansteigenden Nachfrage nach Wohnraum sollen auch serielle und modulare Bauverfahren gefördert sowie der Bau von Mietwohnungen steuerlich begünstigt werden.
Eine Erhöhung des Wohngeldes für geringer Verdienende ist ab dem Jahre 2020 vorgesehen.
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll erneut verschärft werden. Vermieter seien demnach neuen Mietern zur Offenlegung der vorangegangenen Mietkosten verpflichtet. Die ortsüblichen Mietpreise dürften nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden. Eingesetztes und in die Mietkosten eingerechnetes Modernisierungskapital müsste begründet werden.
Bauland will mobilisiert werden, und Kommunen sollen hierbei unterstützt werden, indem bisher bundeseigene Grundstücke vergünstigt an Kommunen weitergegeben werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) will nun, da die Bedingungen dafür geschaffen sind, Kommunen beim Erwerb von BImA-Bauland billiger zum Zuge kommen lassen.
„Man kann sagen, dass das heute ein Start war“, sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am runden Tisch des Wohnungsgipfels, bei dem die Wohnraumoffensive besiegelt worden ist. Folglich wird das Politkonzept unter der Leitung des Bundesministeriums für Inneres sowie unter Beteiligung der Länder und Kommunen koordiniert und umgesetzt werden.