Den Zahlen der Brüsseler Behörde zufolge sterben jährlich 88.000 Menschen in Europa an den Folgen von Kontakt mit Asbest. Im Rahmen energetischen Sanierungen, die der Bund im Rahmen des Klimaschutzkatalogs im großen Stil fördern möchte, müssen unter anderem Asbest und anderer gefährliche Chemikalien entfernt werden. Zum Schutz vor gesundheitsgefährdeten Asbestexpositionen für die jeweiligen Arbeiter will die EU-Kommission deshalb bis zum nächsten Jahr die Grenzwerte senken.
Der Begriff Asbest stammt von dem altgriechischen Wort asbestos und wird mit „langlebig“ übersetzt. Verwendet wurde der Stoff bis zu dessen Verbot 1993 in Bodenbelägen, Dächern, Fassaden und Luftschächten. Energetische Sanierungsmaßnahmen, die die Erneuerung der Fassaden und Dächer beinhalten, führen dementsprechend auch zur Entfernung von asbesthaltigen Materialien und damit auch zu Gesundheitsrisiken für die jeweiligen Handwerker.
Gefährlich wird Asbest für den Menschen, wenn sich die winzigen mineralischen Fasern, aus denen es besteht, abspalten. Das kann der Fall sein, wenn asbesthaltige Materialien bearbeitet werden – wie bei einem Abriss oder Bohrarbeiten. Gelangen diese Fasern in die Lunge, setzen sie sich dort fest und der Körper kann sie selbstständig nicht mehr ausscheiden. Das verursacht eine Vernarbung des Lungengewebes oder Lungenkrebs.
Es gibt zwei Arten von Asbest: schwach gebunden und fest gebunden. Hierbei wird unterschieden, wie viel Asbest verarbeitet wurde und wie stark dessen Fasern an den Werkstoff gebunden sind. Je stärker die Bindung ist, desto widerstandsfähiger sind die Fasern gegen eine Freisetzung. Bei Produkten mit schwach gebundenem Asbest gelangen Fasern in die Raumluft, wenn der Alterungsprozess des Werkstoffs voranschreitet oder wenn es eine Erschütterung gibt, wie zum Beispiel bei Bauarbeiten. Zu finden ist diese Art von Asbest unter anderem in Heizungsinstallationen, wie zum Beispiel in der Heizkessel-Dämmtechnik. Fest gebundener Asbest, beispielsweise Asbestzement, wurde insbesondere für Bodenbeläge, Dachplatten und Wandverkleidungen eingesetzt. Da der Asbestbestandteil in diesem Fall in der Regel geringer ist, geht die Gefahr einer Freisetzung von starken Abnutzungen oder thermischen und mechanischen Einwirkungen aus. Das Ziel der EU-Kommission ist es darum, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle zu senken.
Das erste Ziel ist es, die Grenzwerte sowohl für Asbest als auch für Blei bis zum Jahr 2022 neu zu definieren. Auf EU-Ebene wird es hierfür eine Initiative geben, in deren Zusammenhang Arbeitnehmer Fragen bezüglich der Gesundheit am Arbeitsplatz diskutieren können. Danach sollen Leitlinien für Maßnahmen vorgeschlagen werden. Im Zuge dessen nimmt sich die EU-Kommission die Überarbeitung der Arbeitswelt hinsichtlich der Richtlinien für Arbeitsstätten vor.
Der zweite Schritt dient der Prävention, oder genauer: Die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU sol auf null sinken. Dazu sollen die EU-Vorschriften über gefährliche Chemikalien aktualisiert werden. Dies soll nicht nur für Baustellen relevant sein, sondern einen Beitrag zur Bekämpfung von Krebs, Reproduktionskrankheiten und Atemwegserkrankungen leisten.
Um eine effektivere Vorsorge leisten zu können, sieht die EU-Kommission als dritten Punkt die Integration von Notfallverfahren und Leitlinien für die Einführung, Durchführung und Überwachung einschlägiger Maßnahmen vor. Es geht darum, potenzielle Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu behandeln. Hierzu sieht der Vorschlag eine enge Zusammenarbeit mit Akteuren der öffentlichen Gesundheit vor. Die Mitgliedstaaten sind zudem dazu aufgefordert, ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien zu erneuern. Die Forderung soll garantieren, dass sich die neuen Maßnahmen auf die Arbeitssicherheit tatsächlich auswirken.