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EU verschärft Anforderungen an Gebäudesanierung

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22.

Februar 2023

Anfang Februar hat das EU-Parlament einen Entwurf zur Novelle der Gebäuderichtlinie vorgelegt. Ziel der sogenannten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist es, Mindeststandards für energetische Sanierungen zu etablieren und so das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, dass neue Gebäude spätestens 2030 klimaneutral sein und Bestandsgebäude bis 2050 zu Nullemissionsgebäuden werden sollen. Der Gesetzgeber in Brüssel geht damit noch über die Vorschläge des EU-Ministerrats hinaus.

EU-weit einheitliche Energiestandards

Geplant ist die Einführung eines EU-weit einheitlichen Mindeststandards für Energieeffizienz. Dieses System soll verschiedene Effizienzklassen beinhalten, von A bis G. Angedacht ist, diese Standards nach und nach einzuführen. Bis 2030 sollen bestehende Wohngebäude mindestens die Effizienzklasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Alle weiteren Gebäude – auch diejenigen, die sich in öffentlicher Hand befinden – müssen früher auf Vordermann gebracht werden: Die Effizienzklasse D müssen sie schon 2030 erreichen.

Der Verband Haus & Grund plädiert dafür, den Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten zu integrieren. So könnten die Klimaziele effektiv und günstig erreicht werden.

Null Emissionen dank Solarpflicht

Ab dem Jahr 2028 soll jeder Neubau als Nullemissionsgebäude errichtet werden, Gebäude der öffentlichen Hand schon ab 2026. Vorstellbar ist seitens des EU-Parlaments auch die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten bis 2028 – überall dort, wo es technisch und wirtschaftlich machbar ist. Für umfassend modernisierte Bestandswohngebäude ist eine Solarpflicht bis 2032 im Gespräch. Ausnahmen für die Regeln zur Klimaneutralität von Immobilien können unter anderem für historische Gebäude,Gebetshäuser und Gebäude für Verteidigungszwecke gelten.

Besonders ineffiziente Gebäude zuerst sanieren

Die ersten Vorschläge für die neue Richtlinie für die Sanierung von Gebäuden hatte die Europäische Kommission schon im Dezember 2021 vorgelegt. Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte man sich darauf geeinigt, alle Gebäude in der EU bis 2030 klimaneutral machen zu wollen – als Teil des sogenannten „Fit for 55“-Plans. Dieser Plan der EU-Kommission beschreibt, wie der Ausstoß von Treibhausgasen in Europa bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden kann.

Zu den Vorschlägen aus Brüssel gehört auch, dass spätestens 2030 kein Gebäude mehr zur schlechtesten Effizienzklasse G gehören darf. Das trifft demnach in ganz Europa auf mehr als 15 Prozent der Altbauten zu. Der Wohnungswirtschaftsverband GdW geht davon aus, dass in Deutschland rund drei Millionen Gebäude bis spätestens 2030 grundlegend renoviert werden müssten.

Die Kosten der Klimaneutralität

Ein klimaneutrales Europa ist nicht billig. Nach Angaben der EU-Kommission sind dafür Kosten von knapp einer Billion Euro nötig. Für etwa die Hälfte dieser Summe soll der EU-Haushalt selbst aufkommen, wie die Kommission schon Anfang 2020 entschieden hatte. Die übrigen Gelder sollen aus öffentlichen und privaten Investitionen stammen – dafür sollen entsprechende Anreize geschaffen werden. Festgelegt hat die Kommission all das im Sustainable Europe Investment Plan für den europäischen Grünen Deal.

Richtig voran kommen die EU-Mitgliedsstaaten mit den Sanierungen aber nicht. Ende 2021 kam man auf eine durchschnittliche Renovierungsquote von nicht mehr als 1,2 Prozent. Diese Quote müsste mindestens verdoppelt werden, wenn die EU-Klimaziele erreicht werden sollen.

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