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Große Koalition: Wohneigentum soll gefördert werden

15.

Februar 2018

Fast fünf Monate nach der Bundestagswahl steht die Bildung einer neuen Regierung nun unmittelbar bevor. CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der allerdings noch von den SPD-Mitgliedern in einem Basisentscheid bestätigt werden muss. In den Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD im Bereich Wohnen auf zahlreiche Maßnahmen geeinigt. Wohneigentum sowie Wohnungsneubau sollen gefördert, jedoch auch das Mietrecht weiter reguliert werden. Die Förderung der Wohneigentumsbildung wird schon lange von zahlreichen Vertretern aus der Immobilienbranche gefordert. Deutschland hat die niedrigste Wohneigentumsquote in der Europäischen Union, nur 45 Prozent der deutschen Haushalte leben im Eigentum. Das ist fatal, weil es keine bessere private Altersvorsorge als Wohneigentum gibt, und es ist unnötig, weil Wohneigentum dank der niedrigen Zinsen und steigender Löhne für viele Haushalte sehr gut leistbar und finanzierbar ist. Das Problem, das viele potenzielle Hauskäufer haben, ist das Aufbringen des notwendigen Eigenkapitals.

Grunderwerbsteuer bleibt wohl unangetastet

Dem wollen Union und SPD insbesondere mit einem sogenannten Baukindergeld begegnen. Familien sollen über zehn Jahre hinweg eine Unterstützung von 1.200 Euro pro Jahr pro Kind erhalten. Die Förderung ist nur für Haushalte vorgesehen, die ein Einkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind nicht überschreiten. Eine Lösung für das Hauptproblem vieler Haushalte beim Wohnungskauf stellt das jedoch kaum dar. Denn junge Familien haben vor allem Schwierigkeiten, zum Zeitpunkt des Kaufs genügend Eigenkapital zusammenzubekommen – eine Förderung in kleinen Schritten über zehn Jahre hinweg nutzt dabei wenig. Eine deutlich sinnvollere Maßnahme zur Unterstützung kaufwilliger Familien wäre es, Ersterwerbern einen Freibetrag auf die bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises betragende Grunderwerbsteuer zu bewilligen. Dem Koalitionsvertrag zufolge soll diese Maßnahme jedoch nur „geprüft“ werden. Bei solch einer unbestimmten Formulierung ist es fraglich, ob ein Freibetrag – der in anderen Ländern wie Großbritannien schon längst Realität ist – tatsächlich eingeführt wird. Dabei würden mit einem Erlass der Grunderwerbsteuer die nicht durch einen Baukredit finanzierbaren Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb deutlich sinken und der nötige Eigenkapitalanteil verringert, was zahlreiche Haushalte in die Lage versetzen würde, Wohneigentum zu erwerben. Ein weiterer Baustein, mit dem Union und SPD die Eigentumsbildung unterstützen wollen, ist die Einführung eines Bürgschaftsprogramms der KfW. Die KfW soll die Finanzierung eines Teils des Kaufpreises beziehungsweise der Baukosten absichern und dadurch auch Haushalten mit geringerem Einkommen zum Wohneigentum verhelfen.

Neue Regulierungen im Mietrecht zu erwarten

Union und SPD wollen darüber hinaus mit einer „Wohnraumoffensive“ den Neubau ankurbeln. 1,5 Millionen neue Wohnungen ist das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel. Um das zu erreichen, ist neben einem verstärkten sozialen Wohnungsbau unter anderem eine befristete Sonderabschreibung geplant, die fünf Prozent pro Jahr über vier Jahre beträgt und einen Anreiz für private Investoren darstellen soll, neuen Wohnraum zu errichten. Auf der anderen Seite wollen die potenziellen Koalitionäre private Investitionen durch neue Einschränkungen im Mietrecht unattraktiver machen. Nicht nur ist eine Verschärfung der Mietpreisbremse durch die Verpflichtung des Vermieters zur Offenlegung der Vormiete vorgesehen, sondern eine Senkung der Modernisierungsumlage. Von elf auf acht Prozent soll die Umlage abgesenkt und auf maximal drei Euro pro Quadratmeter im Monat gedeckelt werden. Investitionen in den Wohnungsbestand könnten dadurch in Zukunft häufiger ausbleiben.

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