Die ausgeschiedene Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat dem Regierungskabinett kurz vor ihrem Wechsel ins Europaparlament weitreichende Mietrechtsänderungen vorgelegt. Damit sollen unter anderem Mietsteigerungen verhindert beziehungsweise verlangsamt und die Rechte von Vermietern weiter beschnitten werden. So sieht das Papier unter anderem vor, Eigentümern das Inserieren von Wohnungen zu überhöhten Preisen zu verbieten. Im Falle eines Verstoßes könnten Mietervereine, Mitbewerber und Verbraucherschutzorganisationen dagegen vorgehen und die betreffenden Vermieter abmahnen (Quelle: www.spiegel.de).
Ebenfalls vorgesehen sind Neuregelungen bei der sogenannten Mietpreisbremse. Bereits zum Jahresbeginn 2019 war die Auskunftspflicht von Vermietern zur Vormiete ausgedehnt worden. Bei Vertragsabschluss müssen Eigentümer seitdem unaufgefordert einen Nachweis darüber vorlegen, welche Miete zuletzt für die Immobilie gezahlt wurde. Nur mit einer höheren Vormiete, für die Bestandsschutz besteht, lässt sich eine Überschreitung der allgemeinen Höchstgrenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Miete umgehen.
Bei zu hohen Mieten könnten Vermieter zudem bald für den vollen Vertragszeitraum erstattungspflichtig werden. Bisher besteht ein Erstattungsanspruch erst ab dem Zeitpunkt einer entsprechenden schriftlichen Rüge seitens des Mieters. Eigentümer wären dem Vorhaben aus dem Justizministerium gemäß künftig generell verpflichtet, sämtliche Zahlungen seit Vertragsbeginn, die über die erlaubte Miete hinausgingen, zurückzuzahlen (Quelle: www.sueddeutsche.de).
Vor ihrem Wechsel in die Europapolitik hat Barley damit eine erneute, dem wohnungspolitischen Kurs ihrer Partei folgende Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht. Obwohl die Mietpreisbremse erst zum Jahresanfang 2019 einseitig zugunsten der Mieter verschärft wurde, soll die befristete Regelung, auf der die jeweiligen Vorschriften der Bundesländer beruhen, etwa bis 2025 verlängert werden. Außerdem ist vorgesehen, die Begründung einer Landesmietpreisbremse zu erleichtern. In einigen Fällen haben Gerichte die Rechtmäßigkeit des Instruments bereits verneint, da die Begründung für einen derart umfassenden Eingriff in die Vertragsfreiheit nicht ausreiche.
Bereits vor längerer Zeit hatte die Ministerin zudem in Aussicht gestellt, den Bemessungszeitraum für Mietspiegelberechnungen von vier auf sechs Jahre zu verlängern. Dies wirke dem Preisanstieg entgegen, da damit auch ältere Bestandsverträge in den Durchschnitt einflössen, der die ortsübliche Miete bestimme. Berechnungen zeigen jedoch, dass die Wirkung dieser Maßnahme begrenzt bleiben dürfte (Quelle: www.berliner-zeitung.de). Darüber hinaus droht eine Überrepräsentation günstiger Mietverhältnisse, sodass die Marktsituation nicht richtig abgebildet wäre.
Auch politische Kritik an der Gesetzesinitiative kam umgehend auf. Der Verband Haus und Grund, der Immobilieneigentümer vertritt, verwahrt sich gegen die Unterstellung, Vermieter verstießen absichtlich gegen die Mietpreisbremse, wie die Tageszeitung DIE WELT berichtet (Quelle: www.welt.de). Auch die CDU-Ministerpräsidenten Volker Bouffier (Hessen) und Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) lehnen die Vorschläge kategorisch ab.