Noch vor dem Wohngipfel, der am 21. September im Bundeskanzleramt stattfand, hat sich die große Koalition auf zwei Gesetzesentwürfe zur Wohnungspolitik geeinigt. Die Bundesregierung hat eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau auf den Weg gebracht sowie einen Entwurf beschlossen, der eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine Kürzung der Modernisierungsumlage vorsieht. Besonders die geplante Anpassung der Mietpreisbremse sorgt für Diskussionen. Die Bundesregierung will Vermieter bei einer Neuvermietung dazu verpflichten, die Höhe der Vormiete offenzulegen, wenn diese als Begründung für einen Mietzins oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höhe dient. Wenn sich Vermieter auf andere Ausnahmen von der Mietpreisbremse wie beispielsweise eine vorangegangene Modernisierung berufen, sollen sie dies künftig ebenfalls verpflichtend offenlegen. Dadurch sollen Mieter einfacher erkennen können, ob ihr Vermieter die Mietpreisbremse einhält (Quelle: haufe.de).
Die Kritik an diesem Vorhaben bezieht sich einerseits auf die Feststellung, dass die Mietpreisbremse nicht zur Problemlösung beitrage und eine Verschärfung des Instruments daher der falsche Weg sei. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Bundestagswahlkampf die Mietpreisbremse für gescheitert erklärt (Quelle: faz.net). Andererseits wird kritisiert, dass die Mietpreisbremse jetzt verschärft wird, obwohl das gesamte Instrument derzeit vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Hinzu kommt, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eigentlich vereinbart worden war, dass man die Mietpreisbremse auf Wirksamkeit prüfen wolle. Die Verschärfung des Instruments wurde jedoch sowohl vor der Wirksamkeitsprüfung als auch vor dem Urteil des Verfassungsgerichts beschlossen (Quelle: zia-deutschland.de, ivd.net). Neben der geplanten Verschärfung der Mietpreisbremse hat die Koalition eine Kürzung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent beschlossen. Zudem wird die Modernisierungsmieterhöhung künftig gedeckelt auf höchstens drei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau wird vier Jahre lang zusätzlich zur linearen Abschreibung gewährt und beläuft sich auf fünf Prozent. Die Sonder-AfA soll für Bauanträge für Mietwohnungen gelten, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen jedoch 3.000 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen, ansonsten wird die Abschreibungsmöglichkeit nicht gewährt. Die Bemessungsgrundlage soll bei höchstens 2.000 Euro liegen. Der maximale Steuervorteil soll sich zudem auf 200.000 Euro belaufen. Vor allem Letzteres sorgt für Kritik von Immobilienverbänden, da die Grenze von 200.000 Euro dazu führe, dass nur kleinere Bauprojekte gefördert würden (Quelle: haufe.de). Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft weist darüber hinaus darauf hin, dass in den Großstädten das fehlende verfügbare Bauland das größte Problem sei und Steueranreize wie die Sonder-AfA nicht viel zur Behebung des Wohnraummangels beitragen könnten (Quelle: fr.de).