Das vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossene „Wohnraumstärkungsgesetz“ vom 16. Juni ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Demnach können Kommunen im Rahmen des neuen Gesetzes verstärkt gegen die Verwahrlosung oder Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen – in einzelnen Fällen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro.
Das Ziel ist es, mit einem konkreteren Maßnahmenkatalog gegen die Wohnraumverknappung vorzugehen. Vermietern, die ihre Wohnung online zur Kurzzeitmiete anbieten, sind seit dem 1. Juli dazu verpflichtet, eine Identifikationsnummer zu nutzen. Damit soll die Durchsetzungsfähigkeit des Gesetzes durch die Kommunen gewährleistet werden. Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, stellt das Land ein einheitliches Online-Verfahren in Aussicht. Im Zuge dessen sind die Kommunen dazu ermächtigt, die Kontaktdaten der Vermieter an das Finanzamt weiterzuleiten. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Dauer für Kurzzeitmieten auf maximal drei Monate im Jahr begrenzt wird und Wohnraum nicht länger als sechs Monate grundlos leer stehen darf. Um außerdem härter gegen die Dauervermietung von Wohnungen an Leiharbeiter eingreifen zu können, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für eine angemessene Unterbringung zu sorgen. Gleichzeitig müssen für Sammelunterkünfte spezielle Konzepte vorgelegt werden. In beiden Fällen gelten für die Wohn- und Sanitärbereiche die Standards der Arbeitsstättenverordnung des Bundes als Richtlinie. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Angebotsverknappung von Wohnraum speziell in vielen Urlaubsorten problematisch. Rainer Albrecht, Sprecher für Wohnen der SPD-Landtagsfraktion, betont auf seiner Internetseite, dass man darum die unerwünschte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung unterbinden müsse (Quelle: rainer-albrecht.net). Auf diese Weise könne man auch genügend Fachkräfte für den Tourismus gewinnen (Quelle: rainer-albrecht.net). Darum hat das Bundesland bereits am 14. April beschlossen, ein Zweckentfremdungsgesetz umzusetzen. Somit können die Gemeinden die Umnutzung von Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Außerdem wurde in Aussicht gestellt, dass ordnungsgemäß gemeldete Ferienwohnungen unter Bestandsschutz gestellt werden.
Berlin hatte als Vorreiter bereits 2014 beschlossen, die Vermietung von privaten Wohnungen für den Tourismus ausschließlich unter behördlicher Genehmigung zu ermöglichen. Vier Jahre später wurde das Gesetz verschärft: Homesharer müssen sich seitdem für die zeitweise Vermietung registrieren lassen, sonst folgen ebenfalls Bußgelder. Einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge stiegen die Angebotsmieten von herkömmlichen Wohnungen im Jahr 2021 in der Nähe von Airbnb-Wohnungen im Durchschnitt um 13 Cent pro Quadratmeter. Durch das Zweckentfremdungsgesetz können Mieter in einzelnen Bezirken bei einer 65 Quadratmeter Wohnung monatlich bis zu 38 Euro sparen. Denn gemäß der Regelung wäre eine uneingeschränkte Nutzung einer Wohnung als Airbnb nicht möglich. Viele Wohnungen, die derzeit dem regulären Markt nicht zu Verfügung stehen, könnten diesem wieder zugeführt werden und damit zur Entspannung der Angebotssituation beitragen.
Weitere Bundesländer in Deutschland ziehen nach: In Rheinland-Pfalz wurde im Januar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Zweckentfremdung vorgebracht, während Hamburg zum Schutz von Wohnraum sogenannte Wohnraumschutznummern integriert hat. Die Kurzzeitvermietung über Airbnb an Feriengäste ein europaweit stark diskutiertes Thema. Im Jahr 2020 beschloss der EuGH diesbezüglich, dass zum Erhalt von Wohnraum die kurzzeitige Vermietung von regulären Mietwohnungen über Plattformen wie Airbnb verboten werden dürfe. Quellen www.haufe.de www1.wdr.de www.diw.de rainer-albrecht.net