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Was sich 2021 für Wohnungskäufer ändert

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14.

Januar 2021

Was sich 2021 für Wohnungskäufer ändert

Obwohl das vergangene Jahr fast völlig im Zeichen der Coronakrise stand, war die Nachfrage nach Wohnimmobilien ungebrochen groß. Weil Eigentumswohnungen als finanzieller Stabilitätsanker sehr gefragt waren, sind die Kaufpreise trotz Krise sogar weiter gestiegen – dieser Trend dürfte 2021 anhalten. Es gibt in diesem Jahr jedoch auch einige gesetzliche Änderungen, von denen private Wohnungskäufer finanziell profitieren können.

Die Maklerprovision wird jetzt geteilt

Diese Änderung gilt bereits seit dem 23. Dezember 2020 und dürfte viele Wohnungskäufer freuen. Denn während bislang­ meistens der Wohnungskäufer die gesamten Kosten für den Immobilienmakler zahlen musste, sieht ein neues Gesetz nun vor, dass der Käufer nur noch maximal die Hälfte der Provision übernehmen darf. Den Rest muss der Verkäufer zahlen.

Da die Provision inklusive Mehrwertsteuer in vielen Regionen insgesamt 7,14 Prozent des Kaufpreises beträgt, bedeutet das für Wohnungskäufer eine deutliche Ersparnis. Die sogenannten Kaufnebenkosten, die aus der Maklerprovision, der Grunderwerbsteuer sowie den Notar- und Grundbuchgebühren bestehen, reduzieren sich so oftmals um mehrere Tausend Euro.

Die Wohnungsbauprämie lohnt sich jetzt mehr

Schon seit 1952 fördert der Staat Wohnungskäufer mit der Wohnungsbauprämie. Dabei belohnt der Staat das Bausparen mit einem jährlichen Zuschuss. Dieser Zuschuss ist zum 1. Januar 2021 erhöht worden, außerdem wurden die Einkommensgrenzen nach oben gesetzt. Von der Wohnungsbauprämie profitiert nun, wer als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 35.000 Euro hat (für Ehepaare liegt die Grenze bei 70.000 Euro). Vorher betrugen die Einkommensgrenzen 25.600 Euro beziehungsweise 51.200 Euro.

Die maximale geförderte Sparleistung hat sich auf 700 Euro beziehungsweise 1.400 Euro pro Jahr erhöht (vorher: 512 Euro beziehungsweise 1.024 Euro). Und die Wohnungsbauprämie beträgt jetzt 10 Prozent statt 8,8 Prozent. Das heißt, dass Bausparer nun mit bis zu 70 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr gefördert werden – gegenüber den 45,06 Euro beziehungsweise 90,11 Euro zuvor ist das ein deutlicher Anstieg.

Das Baukindergeld wurde verlängert, aber läuft bald aus

2018 wurde das sogenannte Baukindergeld eingeführt, das Familien mit Kindern beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt. Wegen der sehr großen Nachfrage wurde das Instrument, das eigentlich Ende 2020 auslaufen sollte, um drei Monate verlängert. Das heißt, wer noch in den Genuss dieser lukrativen Förderung kommen will, sollte sich mit dem Wohnungskauf sputen. Gefördert werden Kaufverträge, die bis zum 31. März 2021 abgeschlossen werden.

Und das kann sich lohnen: Das Eigenheim wird beim Baukindergeld mit einem Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über zehn Jahre gefördert. Familien mit einem Kind erhalten also insgesamt 12.000 Euro Zuschuss, Familien mit zwei Kindern erhalten 24.000 Euro.

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