Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will die neue Bundesregierung ihre ersten wohnungspolitischen Entscheidungen auf den Weg bringen. In einer Koalitionsklausur am 7. und 8. Mai haben die Spitzen der Koalitionsfraktionen ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen. Darin enthalten sind das Baukindergeld, eine steuerliche Förderung für Wohnungsbau sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine Kürzung der zulässigen Modernisierungsumlage (Quelle: rp-online.de).
Das Baukindergeld soll rückwirkend für alle ab dem 1. Januar abgeschlossenen Kaufverträge beziehungsweise erteilten Baugenehmigungen gelten. Vorgesehen ist, dass Familien für den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums finanzielle Unterstützung erhalten. Über zehn Jahre hinweg erhalten sie pro Kind jährlich 1.200 Euro. Die Förderung ist auf Familien beschränkt, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigt.
Die Große Koalition führt eine steuerliche Sonderabschreibung für Wohnungsbau ein. Gefördert werden der Bau und der Kauf neuer Gebäude und Eigentumswohnungen, die für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden. Die Sonderabschreibung beträgt jährlich fünf Prozent und wird zusätzlich zur linearen Abschreibung in Höhe von zwei Prozent gewährt. Sie wird vier Jahre lang gewährt und gilt für Bauvorhaben, deren Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 vorliegt.
Die Mietpreisbremse wird um eine Auskunftspflicht für Vermieter über die Höhe der Vormiete erweitert. Wenn der Vermieter bei einer Neuvermietung den Mietpreis mit der Höhe der Vormiete begründet, muss er diese künftig offenlegen.
Modernisierungskosten dürfen künftig statt zu elf Prozent nur noch zu acht Prozent jährlich auf Mieter umgelegt werden. Darüber hinaus wird eine Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen eingeführt, diese dürfen künftig nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Außerdem führt die Große Koalition ein optionales, vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren ein für kleinere Modernisierungen, bei denen höchstens 10.000 Euro umgelegt werden.
Die beschlossenen Vorhaben sind sämtlich bereits im Koalitionsvertrag enthalten und bilden somit keine große Überraschung. Auffallend ist, dass alle vier Maßnahmen nicht über den Koalitionsvertrag hinausgehen, sondern sich streng an die dort getroffenen Vereinbarungen halten. Somit findet auch die vom Land Berlin gestartete Bundesratsinitiative für eine Verschärfung des Mietrechts keine Berücksichtigung in dem Maßnahmenpaket. Der Berliner Senat fordert unter anderem eine Abschaffung von Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, eine Verschärfung der Kappungsgrenze und eine Verlängerung des Bezugszeitraums für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel (Quelle: tagesspiegel.de).