Schon lange wird in Deutschland darüber gestritten, wer eigentlich die Maklerprovision beim Kauf einer Wohnung zahlen soll. Denn bislang war es häufig so, dass Wohnungskäufer die gesamte Provision übernehmen mussten, auch wenn eigentlich der Verkäufer den Makler ursprünglich engagiert hat. Diesen Fall, dass Wohnungskäufer die komplette Provision zahlen müssen, wird es in Zukunft jedoch nicht mehr geben – das ist gerade in einem Gesetz beschlossen worden, das eine hälftige Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer vorsieht.
Das Ziel der Reform ist es, Wohnungskäufer zu entlasten. Denn die Maklerprovision stellt einen erheblichen Teil der Kaufnebenkosten dar, und diese wiederum sind eine der größten Hürden beim Eigentumserwerb. Die Kaufnebenkosten – zu denen außerdem die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten zählen – lassen sich nämlich nicht mit einem Immobiliendarlehen finanzieren, sondern müssen in aller Regel aus den eigenen Ersparnissen des Käufers aufgebracht werden.
Insbesondere in nachgefragten Regionen liegt die typische Maklerprovision inklusive Mehrwertsteuer bei 7,14 Prozent des Kaufpreises. In der Praxis sieht das dann zum Beispiel in Berlin bisher wie folgt aus: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro müssen Wohnungskäufer 21.420 Euro Maklerprovision zahlen. Für die Grunderwerbsteuer in Höhe von 6 Prozent kommen weitere 18.000 Euro hinzu und für den Notar sowie den Grundbucheintrag (etwa 1,5 Prozent) noch einmal rund 4.500 Euro. Zusammen belaufen sich die Kaufnebenkosten somit auf knapp 44.000 Euro.
Durch das nun beschlossene Gesetz ändert sich an der Grunderwerbsteuer und den Notargebühren zwar nichts. Aber es sieht vor, dass private Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte der Maklerprovision zahlen müssen, während der Verkäufer die andere Hälfte übernimmt. Das sind bei unserem Berliner Beispiel immerhin 10.710 Euro, die der Wohnungskäufer spart und die er nicht aus den eigenen Ersparnissen aufbringen muss. Die Hürde auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden wird dadurch kleiner. Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision ist von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen worden, in Kraft treten wird es voraussichtlich gegen Ende 2020.
Noch günstiger ist es für den Wohnungskäufer nur, wenn gar kein Makler an der Transaktion beteiligt ist, denn dann fällt natürlich auch die Maklerprovision weg. Vor allem bei größeren Wohnungsunternehmen, die Eigentumswohnungen verkaufen, ist dies häufig der Fall. Dann setzen sich die nicht durch ein Immobiliendarlehen finanzierbaren Kaufnebenkosten nur aus der Grunderwerbsteuer und den Notargebühren zusammen. In unserem Berliner Beispiel liegen die Kaufnebenkosten dann lediglich bei rund 22.500 Euro.
Wenn die Grunderwerbsteuer ebenfalls reduziert würde, wäre der Eigenkapitalbedarf erheblich niedriger, was dazu führen würde, dass sich noch mehr Menschen ein Eigenheim leisten könnten. Gerade angesichts der aktuell niedrigen Kreditzinsen könnten sich eigentlich viele Haushalte die monatlichen Aufwendungen für ein Immobiliendarlehen leisten. Bereits seit Längerem gibt es daher Forderungen nach einer Reform der Grunderwerbsteuer, doch in der Politik gibt es bisher noch keine konkreten Bestrebungen, dies umzusetzen.