Finanzierung

Erben und investieren: So machen Sie es gewinnbringend

Newsarticle image

28.

Dezember 2022

Das Vermögen der Deutschen steigt Jahr für Jahr – und ein nicht unerheblicher Teil davon wird vererbt. Wie viel, das zeigt etwa eine vom Deutschen Institut für Altersvorsorge in Auftrag gegebene Studie des empirica-Instituts. Gemäß dieser hat sich das Vermögen der Deutschen in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt und in den zurückliegenden 30 Jahren sogar verfünffacht. Vom Gesamtvermögen aller deutschen Haushalte in Höhe von gut elf Billionen Euro werden der empirica-Studie zufolge bis 2024 3,1 Billionen Euro den Besitzer durch Erbschaft wechseln.

Sollte auch Ihnen durch eine Erbschaft oder eine Schenkung unerwartet eine größere Menge an Eigenkapital zur Verfügung stehen, werden Sie sich in einer ohnehin schon herausfordernden Situation wiederfinden und sich zu alledem auch mit schwierigen Fragen konfrontiert sehen. Wie gehe ich mit all dem Geld um? Kann ich meine Erbschaft ohne Gefahr annehmen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wir erklären Ihnen, was Sie beachten sollten und wie Sie das unerwartet erhaltene Geld sinnvoll verwenden können.


Schritt eins: Prüfen Sie Ihr Erbe / Ihre Schenkung

Wenn Sie eine Erbschaft erhalten, werden Sie vermutlich zunächst einmal überwältigt sein. Trotz all der Trauer über den Tod eines geliebten Menschen sollten Sie sich weder zu viel Zeit lassen noch unüberlegt einfach das Erbe annehmen. Sie haben sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht – haben Sie bis dahin keine Entscheidung gefällt, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Die Entscheidung über die Annahme oder die Ausschlagung des Erbes sollten Sie sich gut überlegen. Falls Sie horrende Schulden mit dem Erbe übernehmen, könnte Sie das in den finanziellen Ruin treiben. Prüfen Sie daher sorgfältig, was genau Teil des Erbes ist. Wenn die Schulden überwiegen, kann es unter Umständen klüger sein, das Erbe auszuschlagen.

In jedem Fall sollten Sie das weitere Vorgehen genau planen. In Deutschland müssen auf geerbtes Vermögen – ebenso wie auf Schenkungen – Steuern entrichtet werden. Sie müssen die Höhe des Erbes oder der Schenkung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angeben und versteuern. Es gibt jedoch Freibeträge und Ausnahmen. So ist es beispielsweise möglich, Hausrat im Wert von bis zu 41.000 Euro an Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel, Urenkel oder Eltern zu vererben oder zu verschenken, ohne dass Steuern anfallen.

Sonderfall: Immobilie als Schenkung

Sollten Sie eine Immobilie geschenkt bekommen, können Sie sich besonders freuen: Sie müssen keine Steuern zahlen und auch die Freibeträge bleiben unberührt – ein äußerst praktischer Sonderfall nach deutschem Recht. Eines müssen Sie dabei jedoch beachten: Wenn der Erblasser die Immobilie vor seinem Tod selbst bewohnt hat, müssen Sie das Haus oder die Wohnung nach Erhalt mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Ziehen Sie vor Ablauf dieser Frist aus, müssen Sie Erbschaftsteuer zahlen. Wenn Sie die Immobilie verkaufen, wird unter Umständen zudem auch eine Spekulationssteuer fällig. Sind Sie Kind des Verstorbenen, darf die Immobilie zudem eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben. Diese rechtlichen Kleinigkeiten sollen Ihre Freude über die Immobilie aber nicht trüben. Ein Erbe oder eine Schenkung ist eine hervorragende Möglichkeit, sich endlich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können.

Erbe und Schenkung: Freibeträge beachten

Wenn es um Geld geht, unterscheiden sich die Freibeträge für Erbe und Schenkung teils stark, je nach Verwandtschaftsgrad: Bei Ehe- und Lebenspartnern sind bis zu 500.000 Euro von der Steuer befreit, bei Kindern sind es 400.000 und bei Enkeln 200.000 Euro. Sollten Sie Urenkel sein oder als Elternteil von Ihrem Kind erben, können Sie maximal 100.000 Euro steuerfrei erhalten. Wenn Sie nicht mit dem Erblasser verwandt sind, liegt die Obergrenze bei 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, fällt unter die Erbschaftsteuer. Auch hierbei gilt: Der Steuersatz fällt niedriger aus, je enger Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind. Für Eltern, Kinder, Enkel und Lebenspartner gilt ein maximaler Steuersatz von 30 Prozent – dafür müssten Sie aber, abzüglich der Steuerfreibeträge, mehr als 26 Millionen Euro erben.


Schritt zwei: Finanzsituation analysieren

Sobald alle Formalitäten erledigt und Sie nun im Besitz des Ihnen zustehenden Erbes sind, sollten Sie überlegen, ob es sinnvoll ist, zunächst Ihre eventuell vorhandenen eigenen Schulden zu tilgen. Möglicherweise können Sie sich so von einer ärgerlichen Altlast befreien, die Sie schon viel zu lange mit sich herumschleppen, oder aber einen laufenden Kredit deutlich früher abbezahlen, als Sie es eigentlich für möglich gehalten hätten. Letzteres muss nicht notwendigerweise eine gute Idee sein: Sollten Sie bereits im Besitz einer Immobilie sein, die Sie zu günstigen Konditionen finanzieren konnten, ist es keine gute Idee, den Kredit frühzeitig abzulösen – nicht zuletzt, da eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn Sie ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Zudem sind gerade bei Kapitalanlagen Ausgaben, die Sie steuerlich gegen Ihre Einnahmen rechnen können, immer von Vorteil. Analysieren Sie Ihre eigene finanzielle Situation also gründlich, bevor Sie endgültig über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden und den nächsten Schritt wagen.


Schritt drei: Legen Sie verbliebenes Kapital richtig an

Haben Sie Ihre Finanzsituation sorgfältig geprüft, bleibt als nächster Schritt, das verbliebene Vermögen sinnvoll zu investieren. Allgemein ist zu empfehlen, dass Sie bei Ihren Investitionen nicht auf Anleihen, Tagesgeldkonten oder sogar Bargeld setzen. Alle diese Anlagemethoden sind höchst anfällig für die Inflation, die nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Oktober 2022 in Deutschland die Zehn-Prozent-Marke überschritten hat. Stattdessen sollten Sie Ihr Geld in Immobilien oder Aktien investieren. Bei diesen Anlageformen handelt sich um Sachwerte, die in Zeiten starker Inflation langfristig eine deutlich bessere Investition darstellen als Bargeld. Aus einem einfachen Grund: Sachwerte verlieren durch die Inflation nicht an Wert. Immobilien gelten dabei als besonders wertstabil und inflationsgeschützt. Aktien oder Edelmetalle wie Gold unterliegen teils starken Marktschwankungen. Speziell wenn Sie Wohnimmobilien besitzen und diese vermieten, erhalten Sie zu dem Wert der Immobilie an sich noch die monatlichen Mieteinnahmen.

Die ideale Lösung: Diversifizieren Sie ihre Anlagen, indem Sie breit gestreut auf dem Immobilienmarkt investieren. Immobilien können auch nach wie vor eine hervorragende Altersvorsorge darstellen – ziehen Sie bei Unklarheiten aber unbedingt die Experten von ACCENTRO hinzu!

Über das Potenzial zur Wertsteigerung von Immobilien müssen Sie sich übrigens keine Sorgen machen. Der ACCENTRO-Wohneigentumsreport hat für 2021 konstatiert, dass sich der Markt für Wohnimmobilien von den Effekten der Corona-Pandemie erholt hat und dabei ist, fleißig aufzuholen: Mit knapp 43 Milliarden Euro ist der Gesamtumsatz im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 19,4 Prozent gestiegen, und mit 127.967 Transaktionen ist auch die Zahl der Verkäufe in Deutschland nach oben geklettert – um 4,4 Prozent. Da Wohneigentum ein knappes Gut bleibt – speziell, wenn es um Neubauten geht – und die Nachfrage weiterhin hoch ist, werden die Preise nur noch weiter steigen – ganz zugunsten der damit verbundenen Wertsteigerung.


Testament, Erbrecht und der Gang zum Notar

Einen Notar hinzuzuziehen, das ist im Falle eines Erbfalls oder einer Schenkung nicht immer zwingend notwendig. Ein Fachmann kann jedoch dabei helfen, Unklarheiten zu beseitigen, oder verhindern, dass diese überhaupt erst entstehen. Wenn ein Notar schon beim Verfassen des Testaments konsultiert wird, kann er etwa helfen, die richtigen Formulierungen zu finden, und so sichergehen, dass das Dokument, so wie es verfasst wurde, auch gültig ist. Bedenken Sie: Ein Testament ist nach deutschem Recht nur dann gültig, wenn es von Hand geschrieben wurde. Sollte es abgetippt sein, ist es ungültig – auch dann, wenn es vom Erblasser unterschrieben wurde. Sollten Sie ein Testament des Verstorbenen vorfinden, sind Sie verpflichtet, dieses beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen.

Der Gang zum Notar kann sich für Sie als Erben auch lohnen, wenn es beispielsweise notwendig ist, einen Erbschein auszustellen. Dieses Dokument stellt klar, wer der Erbe ist beziehungsweise wer die Erben sind und wie groß der jeweilige Erbteil ist. Ein solcher Erbschein kann dann erforderlich sein, wenn ein größerer Betrag als angenommen vererbt wird oder wenn die Erbfolge nicht eindeutig ist.

Welche Kosten auf Sie zukommen

Im Rahmen einer Erbschaft müssen Sie nicht nur den Tod eines geliebten Menschen verarbeiten, es entstehen für Sie auch einige Kosten – etwa für die Bestattung und das Grabmal oder später für die Grabpflege. Diese Kosten können Sie im Rahmen der Erbfallkostenpauschale steuerlich geltend machen. Diese Pauschale beträgt 10.300 Euro pro Todesfall und kann bei der Erbschaftssteuererklärung abgezogen werden. Sofern Ihre Kosten den Betrag von 10.300 Euro nicht übersteigen, müssen Sie nicht einmal einen Nachweis erbringen. Übrigens können Sie die Erbfallkostenpauschale auch dann beanspruchen, wenn Sie keine Bestattungskosten übernommen haben. Voraussetzung ist nach einem Urteil aus dem Jahr 2019 lediglich, dass Ihnen unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung oder dem Erhalt des Nachlasses Kosten entstanden sind. Es ist egal, wie gering diese Ausgaben sind, Sie müssen diese gegenüber dem Finanzamt jedoch nachweisen können.


Sie haben Fragen? ACCENTRO unterstützt Sie bei allen Anliegen!

Sie haben eine große Summe geerbt und sind sich nicht sicher, wie Sie diese am besten in eine Eigentumswohnung investieren können? Kommen Sie bei Interesse gern auf uns zu – als Experte für Immobilien als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung mit konkreten Investitionsmöglichkeiten stehen wir von ACCENTRO Ihnen bei allen Fragen zur Investition in Wohneigentum zur Seite und helfen Ihnen dabei, die Immobilie oder die Immobilien zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passen.

Lesen Sie mehr

Finanzierung

Steuern sparen mit Immobilien per AfA

23. November 2022

Neben vielen anderen Vorteilen, die eine Investition in Immobilien wie etwa eine Eigentumswohnung mit sich bringt, können Sie damit zudem auch Steuern sparen. Möglich ist das dank der Absetzung für Abnutzung (AfA). Wir klären Sie darüber auf.
Weiterlesen
Finanzierung

Kosten Eigentumswohnung

28. Oktober 2022

Als Besitzer einer Eigentumswohnung kommt monatlich und jährlich eine Vielzahl an Kosten auf Sie zu. Mit welchen Beträgen Sie rechnen können und was Sie bei der Finanzierung auf dem Weg zum Eigenheim berücksichtigen müssen, erklären wir Ihnen hier.
Weiterlesen