Am 30. August hat das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz beschlossen. Darin ist eine steuerliche Entlastung für den massiv zurückgegangenen Wohnungsneubau enthalten: die zeitlich befristete Einführung einer degressiven Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA).
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Investoren ihre Kosten schneller steuerlich geltend machen können. Dadurch werden schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Konkret geht es um neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2023 gebaut werden. Der Baubeginn muss spätestens bis zum 30. September 2029 erfolgen. Förderfähig sind Neubauten ab dem Effizienzhaus 55-Standard – ohne Baukostenobergrenze.
Statt der linearen Abschreibung mit 3 % kann der Investor jährlich 6 % mit sinkenden Beträgen absetzen. Folgendes Beispiel verdeutlich die degressive AfA:
Bei Investitionskosten von 400.000 Euro kann er im ersten Jahr 24.000 Euro abschreiben (6 % von 400.000 Euro), im zweiten Jahr sind es dann weitere 6 % vom Restwert (376.000 Euro), also 22.560 Euro, im dritten Jahr sind es weitere 6 % vom Restwert, also 21.206 Euro usw. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Das Wachstumschancengesetz sieht auch eine degressive AfA für die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Firmenautos) vor, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft oder hergestellt werden. Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
In den letzten Immobiliennews berichteten wir von einem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministers zur Grunderwerbsteuer. Christian Lindner schlägt den Bundesländern eine Reform vor, die unter anderem eine Flexibilisierung beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie vorsieht. So könnte ein Land in diesem Fall zum Beispiel einen Freibetrag gewähren oder sogar den Steuersatz bis auf null reduzieren, was den Immobilienerwerb enorm erleichtern würde.
Die Länderfinanzministerien zeigen jedoch ein geringes Interesse an einer Reform. Die SPD-geführten Länder lehnen die Idee ab. Sich mit der Idee anfreunden können nur Bayern, Hessen und Berlin. Einige Länder zeigen sich offen für Erleichterungen außerhalb des Grunderwerbsteuerrechts.
Rheinland-Pfalz bietet Familien bis zu einem bestimmten Einkommen über seine Investitions- und Strukturbank vergünstigte Darlehen samt Tilgungszuschuss an. Und im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung von Schleswig-Holstein wurde eine neue Eigenheimzulage vereinbart. Tatsächlich gibt es sie bis heute nicht, dafür aber mit 6,5 % den höchsten Grunderwerbsteuersatz.
Nordrhein-Westfalen hat abrupt die bisherige Entlastung bis zu 10.000 Euro bei der Grunderwerbsteuer mithilfe des Förderprogramms „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ der NRW.Bank gestoppt. Für Immobilienkäufe, die nach dem 14. Juli 2023 beurkundet wurden, kann sie nicht mehr bewilligt werden.
Die jüngsten Daten des Immobiliendienstleisters CBRE zu den Immobilienpreisen im August zeigen eine interessante Veränderung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Immobilienpreise nur noch um 1,5 % gesunken. Dies steht in deutlichem Kontrast zum Rückgang von noch 2,2 % im Vormonat Juli.
Diese Verlangsamung des Preisrückgangs kann durch eine Reihe von Faktoren erklärt werden. Einer der Hauptgründe ist die rückläufige Inflationsrate. Nach den Höchstständen im vergangenen Winter ist die Inflation deutlich zurückgegangen, was mehr Spielraum für eine Markterholung schafft. Im Falle einer Stabilisierung und weiteren Abschwächung der Inflation in Verbindung mit einem möglichen Rückgang der Zinsen könnte sogar eine Trendwende realistisch sein. In einem solchen Szenario würden die Immobilienpreise nicht nur stagnieren, sondern wieder steigen.
Das Endergebnis könnte also eine langsamere, aber nachhaltige Erholung des Immobilienmarktes sein, die sowohl den Verbrauchern als auch den Investoren zugutekäme. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Wirtschaftsindikatoren weiterhin genau zu beobachten.