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Koalition denkt über Senkung der Kaufnebenkosten nach

23.

August 2018

Wohneigentum wird zu einem immer wichtigeren Thema für die regierende Große Koalition. Mit dem Baukindergeld haben Union und SPD bereits eine Maßnahme zur Eigentumsförderung beschlossen, nun denken sie offenbar zusätzlich darüber nach, wie sich die Erwerbsnebenkosten für Käufer reduzieren lassen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte gerade eine Prüfung an, ob sich das sogenannte Bestellerprinzip auf Immobilienkäufe ausweiten lässt (Quelle: www.wiwo.de). Das würde bedeuten, dass derjenige die Maklerkosten trägt, der den Makler bestellt – in der Regel ist das der Verkäufer. Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip bereits für Mietwohnungen, von einer Ausweitung versprechen sich Befürworter eine Entlastung auch für Immobilienkäufer. Eine Deckelung der Maklerprovisionen wird im Bundesjustizministerium ebenfalls als Möglichkeit in Betracht gezogen (Quelle: www.immobilien-zeitung.de). Da die Kaufnebenkosten nicht durch einen Immobilienkredit finanzierbar sind, erhöhen sie den Eigenkapitalanteil für Käufer beträchtlich und bilden eine wichtige Hürde bei der Eigentumsbildung. Grunderwerbsteuerreform wäre wohl effizienter Jedoch werden die Maklergebühren schon jetzt in den meisten Bundesländern in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sodass sie dort nur 30 Prozent der Kaufnebenkosten ausmachen (Quelle: www.faz.net). Die Grunderwerbsteuer dagegen wird in sämtlichen Bundesländern allein vom Käufer getragen und beträgt bis zu 6,5 Prozent. Für eine effiziente Senkung der Kaufnebenkosten und des nötigen Eigenkapitalanteils wäre ein Steuerfreibetrag dementsprechend noch sinnvoller, wie auch Studien bestätigen (Quelle: www.iwkoeln.de). Würde der Freibetrag Selbstnutzern gewährt, könnte dadurch die Wohneigentumsquote erhöht werden. Im Juni hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer in Höhe von 500.000 Euro beantragt, die regierende Große Koalition lehnte diesen jedoch ab. Die Begründung für die Entscheidung gegen den Freibetrag mutet fadenscheinig an. So hieß es bei der CDU, man wolle die Bundesländer in eine solche Entscheidung einbeziehen, die SPD sorgte sich vor zu viel Bürokratie (Quelle: www.faz.net). Bestellerprinzip nicht im Koalitionsvertrag Die Überlegungen der Bundesregierung, zwar auf eine Reform der Grunderwerbsteuer zu verzichten, dafür aber die Maklerkosten für Käufer zu reduzieren, stößt bei Immobilienverbänden wie auch bei der CDU auf Skepsis. „Wenn der Staat die Erwerbsnebenkosten senken möchte, sollte er zunächst bei sich selbst anfangen“, heißt es beispielsweise beim Eigentümerverband Haus & Grund. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußert sich gegenüber der Immobilien Zeitung ähnlich. „Ich bin dafür, dass wir zunächst, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Grunderwerbsteuer senken beziehungsweise Grundfreibeträge einführen. Das würde Immobilienkäufer sofort und unmittelbar entlasten“, sagt er. Die Ausweitung des Bestellerprinzips auf Kaufimmobilien wird insbesondere von SPD, Grünen und Linken befürwortet. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist die Maßnahme jedoch nicht vorgesehen.

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