Das so genannte Baukindergeld, eine Vereinbarung der Koalitionspartner der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), soll Familien sowohl beim Erwerb als auch Bau ihrer Wohnimmobilie im Eigentum als finanzielle Unterstützung dienen. Die „GroKo“ aus Union und SPD will damit Wohnen in der gesamten deutschen Bundesrepublik bezahlbarer und den Eigentumserwerb anziehend gestalten, um die im Vergleich zu europäischen Ländern niedrige Wohneigentumsquote zu heben. Gemäß Tabelle des Statista-Statistik-Portals (de.statista.com) zu Wohneigentumsquoten in ausgewählten europäischen Ländern lebten im Jahr 2016 nur 51,7 Prozent der deutschen Bundesbürger unter ihrem eigenen Dach, während im Vergleich zu jenen 82,7 Prozent der Norweger oder 75,2 Prozent der Portugiesen ihr Dach über dem Kopf ihr Eigen nennen konnten. Das Baukindergeld stellt eine Folgemaßnahme der bis zum Jahre 2005 geltenden Regelung der Eigenheimzulage als staatlichem Impuls zur Anregung von Wohneigentum dar.
Derzeit kann der bundesweit gewährte Zuschuss noch nicht beantragt werden. Das Gesetz zum Familienbaugeld sollte ursprünglich bereits zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet sein. „Die Rahmenbedingungen sind noch nicht festgelegt“, ist auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu lesen, die sich dazu im Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) befindet. Die zu erwartende staatliche Unterstützung beginnt jedoch mit Inkrafttreten rückwirkend ab 1. Januar 2018 zu greifen. Wenn das Gesetz verabschiedet sein wird, und das soll voraussichtlich im Herbst über die Bundestags-Bühne laufen.
Der finanzielle Zuschuss soll Familien mit einem oder mehreren Kindern zugute kommen. Für den Anspruch darauf sind bestimmte Voraussetzungen im Koalitionsvertrag vorgesehen. Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen, das dem Jahres-Bruttoeinkommen nicht gleichgesetzt werden kann, darf die Höchstgrenze von 75.000 Euro nicht überschreiten, und pro Kind gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro. Zudem ist Eigenkapital in der Höhe von 20 bis 30 Prozent des Immobilienkaufpreises erforderlich, um das Baukindergeld beantragen zu können. Die geplante Quadratmeterbegrenzung im Rahmen der zukünftigen Leistung für den Erwerb von Wohneigentum ist nun ad acta gelegt. Baukindergeld soll nicht an eine bestimmte, festgelegte Wohnungsgröße gekoppelt sein, zumal die Bauweise von Stadt und Land sowie vor allem die Höhe der Wohneigentumspreise variieren.
Die Bundesregierung sieht für jedes Kind in der Familie eine Finanzspritze von 12.000 Euro vor, die während zehn Jahren in jährlichen Auszahlungsraten zu je 1.200 Euro ausgeschüttet wird. Der Anspruch auf Baukindergeld sieht beispielsweise so aus, dass eine Familie mit drei Kindern bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind eine monetäre Subvention in der Höhe von 36.000 Euro erhält. Wo der Antrag für das Baukindergeld eingereicht werden kann, steht noch nicht fest. Darüber wird noch entschieden. Bisherigen Informationen zufolge könnte die Einreichung über die KfW-Förderbank zu Wege gebracht werden. Die Eigenheimzulage zur Stärkung von Familien mittleren Einkommens liegt auf Schiene, die letzten Weichenstellungen für den endgültigen Start der Antragsstellung werden erwartet.