Finanzierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude – mehr Geld ab 1. Juli

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26.

Juni 2021

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht ab dem 1. Juli höhere Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen vor. Die neuen Fördersätze stehen im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm. Ziel ist es, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Mit der Anhebung der Zuschüsse sollen Anreize geschaffen werden, damit mehr erneuerbare Energien in Gebäudebereichen eingesetzt werden.

„BEG EM“ kann bereits seit 1. Januar 2021 beantragt werden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht als erste Stufe zum Beginn des Jahres 2021 die finanzielle Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (EM) vor. Die Förderungen beziehen sich auf Bestandsgebäude, also Gebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Da es darum geht, die CO2-Emissionen im Immobilienbetrieb zu verringern, fallen Maßnahmen wie innovative Heizungstechnik oder der Austausch von Fenstern und Sonnenschutzeinrichtungen mit optimaler Tageslichtversorgung in den förderfähigen Bereich. Ebenfalls gefördert werden die Fachplanung und Baubegleitung förderfähiger Maßnahmen. Die Förderung hierfür richtet sich nach der Zahl der Wohneinheiten. Das bringt Hauseigentümern eine zusätzliche rechtliche Sicherheit und macht die Förderung insgesamt umso attraktiver. Hauseigentümer können die Förderzuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Als Voraussetzung gilt hierbei, dass die Optimierungsmaßnahmen mindestens zehn Jahre genutzt werden.

Stufe zwei gilt ab 1. Juli

b dem 1. Juli tritt die zweite Stufe des BEG in Kraft. Sie soll Hauseigentümer bei der Umsetzung von weiteren energetischen Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent finanzieller Kostenbeteiligung unterstützen. Gefördert werden dann nicht mehr nur einzelne Maßnahmen, sondern die Vollsanierung und der Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden (WG und NWG). Die einzelnen Zuschüsse sind abhängig vom Energieeffizienzstandard der Immobilie. Umso geringer der Energiebedarf ausfällt, desto mehr Förderung stellt der Bund zur Verfügung. Die Förderstufe Effizienzhaus 115 fällt unter dieser neuen Definition weg. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 werden mit Zuschüssen zwischen 27,5 und 40 Prozent gefördert. Für das neue KfW-Effizienzhaus 40 Plus gibt es nach Angaben der KfW einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent für Sanierungsmaßnahmen. Insgesamt hebt der Bund das Maximum der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Der Haken: Hauseigentümer müssen zukünftig angeben müssen, wie viel CO2 sie durch die Förderungen beziehungsweise die Sanierungsmaßnahmen einsparen. Zuständig für die Vergabe der Einzelmaßnahmen-Kredite ist die KfW. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet ausschließlich Anträge für Zuschüsse.

Extrabonus für erneuerbare Energien

Hauseigentümer, die primär von erneuerbaren Energien Gebrauch machen, profitieren zusätzlich von fünf Prozent mehr Fördergeld – dem sogenannten Effizienzhaus EE-Boni. Das bedeutet, dass mindestens 55 % der Wärme aus erneuerbaren Energien bezogen werden müssen. Zusätzliche Förderungen gibt es für diejenigen, die in Zukunft eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung in Anspruch nehmen und sich gleichzeitig einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aushändigen lassen. Die im Plan enthaltenen Sanierungsmaßnahmen fördert der Bund mit weiteren fünf Prozent. Einen Anspruch auf diese Förderung haben auch Eigentümer, die bereits einen iSFP besitzen oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführen ließen.  

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