Finanzierung

Höhere KfW-Förderung für Wohnungskäufer und Eigentümer

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13.

Februar 2020

Die Bundesregierung geht auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele für manche zwar zu langsam, aber dennoch Stück für Stück voran, was nicht nur der Umwelt, sondern auch Wohnungskäufern und -eigentümern zugutekommt. Denn wer den Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie mit KfW-Effizienzhaus-Standard oder die energetische Sanierung seines Wohneigentums plant, kann sich seit dem 24. Januar 2020 über bessere Förderbedingungen freuen.

Bei seiner Immobilie auf eine bessere Energieeffizienz zu achten lohnt sich nun also noch mehr. Die energetische Sanierung beziehungsweise der Kauf von Wohnungen mit hohen Energiesparstandards helfen schließlich nicht nur der Umwelt – sie verringern durch die Energieeinsparungen außerdem die Wohnnebenkosten.

Bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss

Die KfW hat sowohl die Kreditbeträge als auch die Tilgungszuschüsse erhöht. Die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus sowie der Ersterwerb von entsprechend saniertem Wohnraum werden nun mit einem um 12,5 Prozent erhöhten Tilgungszuschuss belohnt. Zudem steigt der maximale Kreditbetrag, den die KfW fördert, von 100.000 Euro auf 120.000 Euro.

Den höchsten Tilgungszuschuss in Höhe von 40 Prozent des Kreditbetrags erhält man für Immobilien mit Effizienzhaus-Standard 55. Das bedeutet, dass die Immobilie nur 55 Prozent eines normalen Neubaus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbraucht. Wer also für den Kauf einer frisch sanierten Wohnung mit Effizienzhaus-Standard 55 einen von der KfW geförderten Kredit von 120.000 Euro aufnimmt, bekommt davon 48.000 Euro bezuschusst. Auch bestehende Wohnungen und Häuser mit den Effizienzhaus-Standards 70, 85, 100 und 115 beziehungsweise die Sanierung auf diese Effizienzniveaus werden von der KfW mit Tilgungszuschüssen zwischen 35 und 25 Prozent gefördert.

Auch Zuschüsse für Neubauwohnungen und Einzelmaßnahmen

Wer seine Wohnung energetisch sanieren will, etwa durch den Einbau neuer Fenster, dabei aber keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstrebt, erhält seit dem 24. Januar ebenfalls eine umfassendere Förderung. Der Tilgungszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen hat sich um 12,5 Prozent auf 20 Prozent erhöht. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro.

Für den Kauf von Neubauwohnungen hat die KfW die Tilgungszuschüsse um 10 Prozent erhöht. Im Neubausegment werden allerdings strengere Standards vorausgesetzt; lediglich KfW-Effizienzhäuser 40 plus (25 Prozent Tilgungszuschuss), 40 (20 Prozent Zuschuss) und 55 (15 Prozent Zuschuss) werden gefördert. Der maximale Kreditbetrag hat sich ebenfalls auf 120.000 Euro erhöht.

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung der energetischen Sanierung ist das Einbeziehen eines Experten für Energieeffizienz. Diese evaluieren das geplante Vorhaben auf seine Realisierbarkeit und bestätigen die Effektivität der Maßnahmen gegenüber der KfW. Die Berater sind in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur für Förderprogramme des Bundes einsehbar und lassen sich über eine Suchmaske der KfW für Inlandsförderungen kontaktieren. Die KfW übernimmt 50 Prozent der Kosten des Experten für Energieeffizienz.

Wichtig ist außerdem, dass die KfW nicht direkt Kredite an den Endkunden vergibt, sondern dass man die KfW-Förderung über einen Finanzierungspartner beantragen muss. Das kann beispielsweise die Hausbank, eine andere Bank oder ein Finanzierungsvermittler sein.

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