Für Eigentümer

Einbau von Rauchmeldern – Darauf sollten Eigentümer und Kapitalanleger achten

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18.

April 2018

Rauchmelder sind Lebensretter. Wenn sich in einem Gebäude stärkerer Rauch infolge eines Brandes bildet, schlagen sie akustisch Alarm. Würde in einem solchen Fall kein Warnsignal ertönen, könnte das mit schlimmen Folgen enden.

Während Rauchmelder etwa in Hotelzimmern schon seit vielen Jahren Vorschrift sind, erfolgte die Umsetzung für Wohnimmobilien zunächst nur schrittweise. Seit Mitte 2016 ist in Neu- und Umbauten eine ursprüngliche EU-Verordnung in allen 16 Bundesländern geltendes Gesetz.

Die Umsetzungsrichtlinie gilt für Neubauwohnungen wie auch für neue Eigenheime. Der Selbstnutzer ist für den Einbau der Geräte eigenständig verantwortlich. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter verpflichtet, für die Erstanschaffung der Geräte sowie für die Installation durch eine Fachfirma aufzukommen. Sollte der Mieter bereits selbst Rauchmelder auf eigene Kosten installiert haben, ist das ebenfalls möglich. Er hat dann aber keinen Anspruch auf Kostenerstattung vom Vermieter. In jedem Fall sollten die Geräte der neuesten DIN-Norm entsprechen, der DIN EN 146041. (Quelle: rauchmelderpflicht.net)

Ein Rauchwarner in der Basisausführung kostet etwa zehn Euro pro Gerät. Die darin befindlichen Batterien müssen allerdings schon nach einem Jahr ausgetauscht werden. Höherwertige und nur etwas teurere Geräte mit sogenannten VDS-Hochleistungsbatterien halten dagegen bis zu zehn Jahre wartungsfrei. (Quelle: amazon.de)

Befinden sich in Neu- oder Umbauten noch keine Rauchmelder, sollten als Vermieter auftretende Kapitalanleger und Wohneigentümer umgehend nachrüsten. Wie viele Melder genau installiert werden müssen und in welchen Räumen ist jeweils Ländersache. Allgemein ist festzuhalten, dass mindestens im Schlafzimmer, im Kinderzimmer wie auch im Flur jeweils ein Warngerät zu installieren ist. Länder wie Berlin und Brandenburg schreiben vor, dass sich „in allen Aufenthaltsräumen“ mit Ausnahme von Küchen und Bädern jeweils ein Gerät befinden muss. Es kann sich dabei beispielsweise um ein Wohnzimmer oder ein Gästezimmer handeln. (Quelle: rauchmelder-lebensretter.de)

Und wie lautet die Regelung bei Bestandsbauten? Bereits 14 von 16 Bundesländern haben die Installationspflicht für gebrauchte Immobilien umgesetzt. Als jüngstes Beispiel führte Bayern die Rauchmelderpflicht zum 1. Januar dieses Jahres ein. Lediglich in Berlin und Brandenburg läuft noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020. (Quelle: rauchmelder-lebensretter.de)

Feuerwehrverbände empfehlen, in beiden Bundesländern nicht bis zum Ende der Umsetzungsfrist zu warten. Denn Rauchmelder schützen die Bewohner vor Gefahren. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Brand etwa durch einen Rauchmelder frühzeitig bemerkt wird und anschließend schnell gelöscht werden kann oder bereits das gesamte Haus in Flammen steht, wenn die Feuerwehr eintrifft. Insofern ist der Einbau von Rauchmeldern auch eine wichtige Investition in die Gebäudesicherheit.

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