Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. In Bezug auf Mietnomaden ist das allerdings leichter gesagt als getan: Wie lassen sich die Absichten potenzieller Mieter im Vorhinein bestimmen? Wie kann der Schaden minimiert werden? Erfahren Sie hier, wie Sie Zeit, Geld und Nerven sparen und was im Ernstfall zu tun ist.
Um sich effektiv vor Betrügern schützen zu können, reicht eine persönliche Einschätzung nicht aus. Es braucht eine gründliche Prüfung der Mietinteressenten, denn Mietnomaden versuchen gezielt ihre Einkünfte zu verschleiern.
Zu dieser sorgfältigen Prüfung zählt in erster Linie die Bonität mittels Schufa-Auskunft oder Abfrage bei Creditreform. So lässt sich ein potenzieller Zahlungsausfall frühzeitig erkennen. Denn in der Mehrzahl der Fälle weist die Prüfung der Bonität von Mietnomaden Negativmerkmale auf – Mahnverfahren, nicht oder zu spät gezahlte Rechnungen, Schulden.
Es lohnt es sich zudem, den aktuellen Wohnsitz des Mietinteressenten zu überprüfen. In der Regel haben Mietnomaden nämlich keinen. Es schadet darüber hinaus nicht, den vorigen Vermieter zu kontaktieren. Will der Mietinteressent diesen nicht nennen, besteht Grund zur Skepsis. Als Vermieter bietet es sich deshalb an, die relevanten Informationen in einer Mieterselbstauskunft abzufragen. Dabei gilt: Werden die gewünschten Informationen nur lückenhaft oder nicht bereitwillig zur Verfügung gestellt, ist Vorsicht geboten.
Sie haben die Wohnung nach gründlicher Prüfung an einen vermeintlich vertrauenswürdigen Mieter vermietet und dennoch bleiben nun Mietzahlungen aus? Nach mindestens zwei ausgefallenen Monatsmieten können Sie eine fristlose Kündigung einreichen. So weit so gut. Doch Mietnomaden erweisen sich häufig als hartnäckig und bleiben trotz Kündigung in der Wohnung.
An diesem Punkt hilft nur eine Räumungsklage. Bis es zum Urteilsspruch kommt, können bis zu zwölf Monate vergehen. Es entsteht also ein hoher finanzieller Schaden, und das nicht nur aufgrund des Mietausfalls. Denn die Zwangsräumung mit Gerichtsvollzieher, Schlosser und Spedition kostet den Vermieter etwa 3.000 Euro. Zwar kann der Vermieter diese Kosten beim Mieter rein theoretisch geltend machen, Mietnomaden sind jedoch in der Regel zahlungsunfähig. Gängigee Praxis ist deshalb die sogenannte Berliner Räumung, bei der lediglich das Schloss ausgetauscht wird.
Da seitens der Mietnomaden kein Verantwortungsbewusstsein für die Wohnung besteht, wird diese häufig in schlechtem Zustand hinterlassen – heruntergekommen, vermüllt, beschädigt. Es drängt sich die Frage auf, wie man das Objekt weiterhin vermieten kann. Oft müssen kostenintensive Renovierungsarbeiten in Erwägung gezogen werden.
Zwar gibt es Online-Datenbanken, die potenzielle Mietnomaden aufführen, diese bewegen sich allerdings in einer juristischen Grauzone. Denn die Datenschutzgrundverordnung untersagt das Sammeln und Weitergeben personenbezogener Daten ohne Einwilligung an Dritte. Daneben ist auch die Zuverlässigkeit solcher Register anzuzweifeln.
Um sich aktiv gegen Mietnomaden zu schützen, bleibt letztendlich die sorgfältige Prüfung der Mietinteressenten die wichtigste Maßnahme. Darüber hinaus bieten Versicherungen einen Schutz vor Mietausfällen und juristischen Kosten, die durch Mietnomaden entstanden sind.