Kapitalanlagen & Investments

Vorkaufsrecht in Berlin soll ausgeweitet werden

31.

August 2017

Der Berliner Senat will die Ausübung des Vorkaufsrechts in der Bundeshauptstadt ausweiten. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) und Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) stellten am 16. August ein Konzeptpapier vor, das die Bezirke beim Ankauf von Wohnhäusern unterstützen soll (Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de).

Wenn die Bezirke ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen, haben sie für die Entscheidung zwei Monate Zeit. Dieses Zeitfenster ist für einige Verwaltungen offenbar zu eng, aus diesem Grund hat der Senat das Handlungskonzept erstellt. Es soll den Bezirken dabei helfen, die Entscheidungsfindung und die Umsetzung des Vorkaufsrechts effizienter zu gestalten. Das Ziel des neuen Konzepts ist es, den Ankauf von Wohnhäusern auszuweiten. So sagte Lompscher dem RBB zufolge, mit dem Konzept solle den Bezirken dabei geholfen werden, „durch sachgemäße Prüfung jedes einzelnen Falls im Sinne der Mieterstadt Berlin zu handeln“ (Quelle: www.rbb-online.de).

Acht Mal wurde das Vorkaufsrecht in Berlin bisher angewandt, dabei wurden insgesamt rund 400 Wohnungen (in der Regel für kommunale Wohnungsgesellschaften) angekauft. Das Vorkaufsrecht wurde dem Tagesspiegel zufolge jedoch noch zwölf weitere Male genutzt, um die Käufer zur Unterschrift unter sogenannte Abwendungsvereinbarungen zu bewegen (Quelle: www.tagesspiegel.de). In solchen Abwendungsvereinbarungen verpflichten sich die Käufer, zahlreiche Selbstbeschränkungen zum Beispiel bezüglich Modernisierungen zu akzeptieren. Weigert sich der Käufer, eine solche Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben, droht der Bezirk mit der Ausübung des Ankaufsrechts.

Auch Abwendungsvereinbarungen werden nun häufiger vorkommen

Diese Praxis ist insofern kritisch, als sich viele Investoren dadurch erpresst fühlen. Insbesondere weil die Bezirke den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung häufig öffentlichkeitswirksam inszenieren, wodurch der Investor in einem sehr negativen Licht dasteht. Durch das vom Senat nun vorgestellte Handlungskonzept ist damit zu rechnen, dass nicht nur die kommunalen Ankäufe von Wohnhäusern ausgeweitet werden, sondern dass die Bezirke auch das Drohpotenzial des Vorkaufsrechts häufiger nutzen, um Investoren zum Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu bringen.

Mancher befürchtet nun, dass die Ausweitung des Vorkaufsrechts dazu führt, dass Investitionen in den Berliner Wohnungsbestand vermehrt ausbleiben. So kritisiert die FDP-Abgeordnete Sibylle Meister im Tagesspiegel, dass das neue Konzept des rot-rot-grünen Senats nur dazu da sei, „eine bestimme Mieterklientel zu bedienen, ohne das Gesamtbild der Stadt im Auge zu haben“.

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