Berlins Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ramona Pop (Grüne) hatte zum Ende des Jahres 2020 den Entwurf für das Solargesetz vorgelegt, jetzt ist es so weit: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 17. Juni seine Zustimmung gegeben. Demnach werden Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten von Wohnhäusern Pflicht.
Das Solargsetz ist eine Erweiterung des „Masterplan Solarcity“. Bereits im März 2020 hatte der Senat dieses Gesetz beschlossen, um die Anbringung von Photovoltaik-Anlagen für öffentliche Gebäude verpflichtend zu fordern. Damit einher gehen die Beratung und die Unterstützung mittels diverser Förderprogrammen. Mit der Einführung der allgemeinen Solarpflicht werden Photovoltaik-Anlagen jetzt auch für private Eigentümer und Neubauten zur Pflicht. Auch Bestandsgebäude sind nicht ausgenommen. Eine Bedingung hierbei ist, dass das Dach von Bestandsgebäuden zuvor einer grundlegenden Sanierung unterzogen wird. Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ramona Pop schlägt für das Gesetz auch Ausnahmen vor. Diese betrifft Gebäude, deren Nutzfläche kleiner als 50 Quadratmeter ist. Ebenfalls von der Pflicht befreit sind Häuser, deren Dach technisch ungeeignet für die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist. Wo die Anbringung problemlos erfolgen kann, schreibt das Gesetz vor, dass die Anlage mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnimmt. Als Alternative stellt das Solargesetz jedoch in Aussicht, dass Solarthermieanlagen oder Fassaden-PV-Anlagen installiert werden können. Das Ziel der Initiative des Senats: 25 Prozent des Strombedarfs in Berlin sollen bis spätestens 2050 aus Solarenergie gedeckt werden. Dadurch würde die Metropole insgesamt 37.000 Tonnen CO2 im Jahr einsparen.
In Baden-Württemberg beschloss die grün-schwarze Regierung im Koalitionsvertrag, eine Solarpflicht für private Wohngebäude zum kommenden Jahr 2022 einzuführen. Diese gilt für Neubauten sowie für grundlegende Sanierungen. Im Unterschied dazu hat Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) ein Gesetz entworfen, welches eine Solarpflicht ausschließlich für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze vorsieht. Ferner beschloss der Senat der Hansestadt Hamburg im Dezember 2020, ab 2023 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubaudächern vorzuschreiben. Bestandsgebäude, deren Dach erneuert werden muss, stehen ab 2025 in der Pflicht.
Die neuen Beschlüsse stehen in der Kritik: Zahlreiche Verbände befürchten, dass die Wohnnebenkosten für die Mieter durch die neuen Regelungen steigen werden. Diese beschleunigen zwar die Erreichung der Klimaschutzziele gehen damit jedoch auf die Kosten der Mieter. Quellen www.berlin.de www.haufe.de